Die Nichtinterventionisten
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Le Play unterscheidet vier Einnahmequellen der Arbeiterfamilie
: a) Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Eigentums ;
b) Subventionen (Nutznießungsrechte, Zuwendungen von Sachgütern
und Dienstleistungen); c) Arbeitslohn und d) event. Gewinn
aus häuslichen Gewerben. Dementsprechend gliedert er
das Einnahmebudget in vier Abteilungen. Das Ausgabenbudget
hat fünf Kapitel, nämlich Ausgaben für: a) Nahrung, b) Wohnung,
c) Kleidung, d) sittliche Bedürfnisse, Erholung und Gesundheitspflege,
e) Schuldentilgung, Steuern, Versicherung und
event. Verlust aus häuslichen Gewerben. Je zwei Tabellen
treten ergänzend zum Budget, nämlich: ein Inventar des Immobiliar-
und Mobiliarbesitzes der Familie und ein Spezialkonto
der von der Familie betriebenen Nebengewerbe, dessen Saldo
in Gewinn oder Verlust im Familienbudget gebucht wurde.
Mittels doppelter Spalten in allen Konten führt Le Play
eine strenge Scheidung zwischen Einnahmen oder Ausgaben in
Geld und solchen in natura, welche er mit großer Präzision in
Geldeswert schätzt, durch. Diese Einrichtung belehrt in bequemster
und übersichtlichster Weise über den Grad des geldoder
natural wirtschaftlichen Charakters des Lebens in den beobachteten
Standorten und Berufsgruppen. Da der Beobachter
ferner durch sie veranlaßt wird, die Ein- und Ausgänge in natura
(einschließlich Arbeit für eigene Rechnung) zu buchen, so muß
den in Le Playschem Rahmen aufgenommenen Familienbudgets
ein höherer, wissenschaftlicher Wert zuerkannt werden, als den
von Engel bevorzugten Haushaltungsbüchern eignet. Die von
Le Play aufgenommenen Familienbudgets sind nicht Durchschnittsberechnungen,
sondern die genaue Rechnungsablegung
eines bestimmten meist des letzten Wirtschaftsjahres der beobachteten
Familien.
Zu jedem Budget tritt ein erläuternder Text, den eine
detaillierte Beschreibung des Standorts der Familie und der
lokalen Arbeitsorganisation einleitet; derselbe schließt mit einer
Geschichte der Familie und einer Darstellung der für das Leben
derselben erheblichen „Elemente der sozialen Verfassung“ des
betreffenden Landes x ).
x ) „In diesem (letzten) Abschnitt werden die sozialen Erscheinungen erwähnt,
denen der Arbeiter passiv gegenübersteht, und deren gute oder schlimme
Folgen ihm nicht zugeschrieben werden können. So muß man häufig bei den