S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 99
angeführt. Eine Gegenüberstellung etwa des deutschen Rückversicherungs
betriebes der ausländischen Gesellschaften vermögen wir mangels jeglicher
Unterlagen nicht zu bieten.
Prämien
Schäden
Überschuß der Prämien
Mk.
Mk.
Mk.
1905
29 860 910
21018 812
8 842 098
1906
33 474 383
43129 510
— 9 655 127
1907
31803 847
21 655 921
10147 926
1908
32 592 934
22 535 434
10 057 500
1909
34 263 404
22611981
11 651423
Summe
161 995 478
130 951658
31043 820
Durchschnitt
32 399 095
26190 331
6 208 764
Auch hier sind noch keine Reservestellungen und Verwaltungskosten
berücksichtigt, ebenso wie die Retrozessionsverhältnisse außer Betracht
gelassen sind. Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Geschäft
in der behandelten Periode mit Verlust abgeschlossen hat, was wiederuni
in erster Reihe dem amerikanischen Geschäft zuzuschreiben ist.
II. Übrige Sachversicherungen.
Entsprechend der zwischen den verschiedenen Bearbeitern getroffenen
Abgrenzung obliegt es mir außer der Feuerversicherung auch die Embruch-
biebstahl- und Glasversicherung, die Maschinen-, Baulast-, Wasserleitungs-
nnd Sturmschadenversicherung zu behandeln. Da sich diese Zweige im
^gemeinen eines ständigen Aufschwungs erfreuen durften und zum Teil
überhaupt erst in der jüngeren Zeit einige Bedeutung erlangten, so ist
eä angebracht, nur das letzte Jahr zu berücksichtigen, für welches die
Ergebnisse bekannt wurden. Eine Heranziehung früherer Jahre und eine
Verwertung von Durchschnittszahlen würde hier nach verschiedenen
Dichtungen zu irrigen Meinungen führen. An Umiang treten diese
Zweige weit hinter der Feuerversicherung zurück, so daß ihr Einfluß auf
ben Geldmarkt noch geringer ist.
Im allgemeinen gelten die zu den einzelnen Zahlenangaben für die
Feuerversicherung gemachten Ausführungen auch für diese Zweige der
^achschadenversicherung, so daß wir uns im großen ganzen darauf be
tränken können, die entsprechenden Zahlen ohne weitere Bemerkungen
^llzuteilen. Dabei müssen wir uns, abgesehen von der Glasversicherung,
tinit begnügen, die Betriebsergebnisse zu behandeln, da, wie oben be-
""rkt, die Vermögensverwaltung, durch welche die Stellung der Gesell-
taften als Kapitalmacht bestimmt wird, in den Veröffentlichungen natur-
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