Entstehung und Organisation des Volkswirtschaft!. Unterrichts etc. 359
2. Kapitel.
Entstehung und Organisation des volkswirtschaftlichen Unterrichts
an den Rechtsfakultäten.
Bis 1878 gab es an den Universitäten in Frankreich so
gut wie keinen volkswirtschaftlichen Unterricht. Von den großartigen
Reformplänen der Unterrichtsminister de Salvandy unter
der Julimonarchie und Duruy unter dem zweiten Kaiserreich,
welche die Errichtung eigener staatswissenschaftlicher Fakultäten
bezweckten, war nur ein bedeutungsloses Bruchstück zur
Verwirklichung gekommen: ein freier Lehrstuhl für Nationalökonomie
an der juristischen Fakultät in Paris (1864), den der
Titular Batbie nach dem großen Kriege aufgab, wie wir im
I. Buch gesehen haben, um sich ganz der Politik zu widmen.
An der juristischen Fakultät in Nancy hielt andererseits der
liberal-katholische de Metz-Noblat in den siebziger Jahren freie
volkswirtschaftliche Vorlesungen. Darin erschöpfte sich der
nationalökonomische Unterricht an den französischen Universitäten
Diesem trostlosen Zustande wurde durch die Dekrete
vom 26. März 1877 und 28. November 1878, welche die Nationalökonomie
zum obligatorischen Prüfungsgegenstand für das
juristische Lizentiat erhoben und an jeder der 14 juristischen
Fakultäten des Landes einen Lehrstuhl für das neue Fach
schufen, ein Ende gemacht. Die Vorlesung über Volkswirtschaftslehre
fand im ersten juristischen Studienjahre Platz. Zu
verdanken war die Reform von 1878 einerseits den Bemühungen
von Duruy, Carnot, Jules Simon, de Parieu, andererseits dem
wiederholt geäußerten Verlangen der Volkswirte der liberalen
Schule, die von ihnen vertretene Wissenschaft möge in den
staatlichen Universitäten Aufnahme finden.
i) Daß allerdings an andern Hochschulen des Staates, am Collège de
France, am Conservatoire des Arts et Métiers, an der landwirtschaftlichen Akademie
usw., ferner an der Ecole libre des Sciences politiques die Nationalökonomie
schon früher vertreten war, haben wir im I. Buch erfahren. Über die
Vorgeschichte des Unterrichts in Nationalökonomie an den juristischen Fakultäten
Frankreichs vergi. Henri Hauser, L’Enseignement des Sciences sociales,
Paris, 1903, Buch H, p. 89 ff., p. 143 ff.