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d) falls er sich auf einem äußeren Markte abspielt oder diesem
gliedlich angehört, auch noch weltwirtschaftlicher Art. Jede
Marktreifeverleihung, die in einer Tauschhandlung beschlossen
liegt, steht also unter der Bedingung der Gemeinsamkeitsreife
verschiedener Stufen! Darum — und dies ist von größter
Wichtigkeit — ist der Tausch nicht derselbe innerhalb eines
Verbands-Bereiches und Weltwirtschafts-Bereiches. Es gibt
keinen abstrakten Tausch zwischen abstrak
ten Personen, wie die individualistische Tausch- und
Preislehre annimmt, sondern der Wirtschafter kann nur durch
seine unmittelbare Wirtschaftsganzheit (die Verbands- und
Gebietswirtschaft) hindurch und durch die jeweils höheren
Wirtschaftsganzheiten, zuletzt durch die Volkswirtschaften hin
durch auf dem Weltmärkte auftreten! Er tritt also dort un
mittelbar als Exponent seines Betriebes, mittelbar als Ex
ponent seiner zunftartigen Branche (des Wirtschaftsverbandes),
seiner Gebietswirtschaft und seiner ganzen Volkswirtschaft auf.
Als „Exponent der Volkswirtschaft" heißt ja bereits: aller in
dieser ausgegliederten wirtschaftlichen Unterganzheiten.
e) Abgeleitete Ganzheiten der Stufenleiter.
Unsere obige Tafel enthält nur die gerade Stufenfolge der
Ganzheiten. Sie läßt aber erkennen, wie sich von dieser aus
abgeleitete Stufungen ergeben und verstehen lassen. Wir
haben oben die Einkommensbildung berührt, welche durch die
Gliedschaft des Einzelwirtschafters am Betriebe entsteht; die
Verschiedenheit dieser Einkommensbildung läßt dann wieder
große Kreise oder Schichten verschiedenen Einkommens ent
stehen, mit denen als neue, aber abgeleitete Ganzheiten die
wirtschaftlichen Einkommensklassen (zugleich als Aus-
formung der gesellschaftlichen Stände) erscheinen. — Ferner
ergeben sich auch Schichtungen je nach der Art der wirtschaft
lichen Teilnahme (Gliedlichkeit) am Betriebe, z. B. ob Teil-