Allgemeine Volkswirtschaftslehre 373
leistungen und Produkte zu sichern“ 4 ). Damit ist gegenüber
der „Wissenschaft von den Reichtümern“ der liberalen Schule
der Faktor Mensch in den Vordergrund gerückt; durch die
praktische Zwecksetzung ist die Volkswirtschaftslehre als ethische
Wissenschaft gekennzeichnet. Denn es ist das Charakteristikum
der ethischen Wissenschaften, die Erforschung der Wahrheit
mit der Verfolgung praktischer Ziele zu verbinden. Weil die
Nationalökonomie eine ethische Wissenschaft ist, ist die Trennung
von Wissenschaft und Kunstlehre in ihr ihrer intimen Natur
zuwider 2 ).
Die Nützlichkeitsgesetze, welche den Gegenstand der politi
schen Ökonomie ausmachen, sind nicht gut denkbar, außer in
Beziehung zu einem bestimmten Milieu. Dieses Milieu ist normal
ein im nationalen Staate organisiertes Volk, auf bestimmtem
Standort und in einem bestimmten Stadium historischer Ent
wicklung. Daher der nationale Charakter einer jeden Volks
wirtschaft und folglich der nationale Charakter der weitaus
meisten volkswirtschaftlichen Erkenntnisse 3 4 ). Durch die ver
gleichende Beobachtung verschiedener Volkswirtschaften wird
man allerdings auch zu einigen Sätzen gelangen können, die
wenigstens für die Völker gleicher Kultur allgemeine Geltung
haben. Man wird z. B. feststellen können, daß das industrielle
Entwicklungsstadium der modernen Staaten überall den Fort
schritt der Technik zum Ausgangspunkt gehabt hat; daß es
durch soziale und wirtschaftliche Symptome gekennzeichnet
wird, welche in den verschiedenen Ländern sozusagen identische
Merkmale aufweisen. Die vergleichende Beobachtung hat ferner
den Vorteil, den Fortschritt nachzuweisen, der von einer Wirt
schaftsstufe zur andern geführt hat 4 ). Darüber hinaus wird
man auch zur Erkenntnis einiger grundlegender Gesetze von
universellem Charakter gelangen können. Es sind das aber
nicht diejenigen, welche die klassische Schule, teils durch über
eilte Verallgemeinerung einiger Beobachtungen, teils rein deduktiv
aufgestellt hat. Die Tatsachen strafen sie Lügen. Die wirk
lichen universellen und permanenten Gesetze der Volkswirtschaft
3 P. Cauivès, loe. eit. Bd. I, p. 7.
*) ibid. p. 30 ff.
8 ) ibid. p. 30 ff., p. 34 ff.
4 ) ibid. p. 28 ff.