Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der  Interventionismus  an  den  Universitäten

und  dem  Zusammenwirken  vieler  Zeitgenossen  verdankt.  Daraus
entwickelt  sich  die  Bereitwilligkeit,  Opfer  für  die  Besserung  der
Lage  der  Arbeiterklassen  zu  bringen 1 ).
Es  genügt  jedoch  nicht,  die  allgemeine  Idee  eines  demokratischen ­
  Ideals  der  Prüfung  durch  die  historische  Methode
zu  unterwerfen.  Dieses  Ideal  bleibt  sehr  unbestimmt,  wenn  man
es  nicht  zu  einem  Organisationsprogramm  ausarbeitet,  dessen
Linien  genau  gezeichnet  sein  müssen.  Hier  gilt  es  nun  besonders, ­
  um  sich  vor  Irrtümern  und  abenteuerlichen  Zukunftsvisionen ­
  zu  schützen,  sich  gewissenhaft  an  die  realistische  Beobachtung ­
  der  vorhandenen  Entwicklungskräfte  zu  halten.  Wir
können  Bourguin  unmöglich  in  alle  Details  des  Organisations-Programms,
  das  er  aus  den  Entwicklungstendenzen  der  Gegenwart ­
  induziert,  folgen.  Wir  wollen  nur  einige  Hauptzüge  desselben ­
  skizzieren.
Das  Privateigentum  wird  in  der  Wirtschaftsordnung  der  Zukunft ­
  durch  die  Steuergesetze  und  die  Ausdehnung  der  Arbeiterschutzgesetze ­
  von  seinem  absoluten  Charakter  einbüßen  und
sich  eine  „Legierung“  mit  kollektiven  Rechten  gefallen  lassen
müssen.  Das  kollektive  Eigentum  wird  eine  große  Ausdehnung
erfahren 2 ).
Die  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Arbeitgeber  scheinen  gegenüber ­
  dem  self  help  der  Arbeiter  zum  Rückgang  verurteilt 3 ).  Die
Berufsvereine  der  Arbeiter  haben  eine  große  Zukunft.  Nichtsdestoweniger ­
  bleibt  die  fortschreitende  Entwicklung  der  Arbeiter-1)
  ibid.  p.  354—355.
2 )  ibid.  p.  385—386.
3 )  Aber  deswegen  soll  sich  doch  der  Arbeitgeber  keineswegs  auf  die  Rolle
eines  Arbeitskäufers  beschränken.  Der  Arbeitgeber  der  Zukunft  wird  seine  Arbeiter ­
  nicht  als  Untergebene  und  Beschützte,  sondern  als  Menschen  behandeln,
welche  Rechte  haben,  die  den  seinen  gleich  sind.  Diese  Rechte  freier  Männer
wird  er  den  Arbeitern  nicht  nur  in  ihrem  Privatleben,  in  ihrem  Gewissen  und
in  der  Ausübung  ihrer  politischen  Rechte,  sondern  auch  an  der  Arbeitsstätte,
als  Kontrahenten  im  Arbeitsvertrag,  anerkennen.  Er  wird  sich  an  den  gerechten
Lohn  und  die  normale  Arbeitszeit,  welche  unter  Anerkennung  durch  die  Gewerkvereine ­
  für  seinen  Bezirk  und  sein  Gewerbe  gelten,  halten.  Er  wird  loyal  mit
den  Arbeiterorganisationen  unterhandeln.  Er  wird  für  die  Hygiene,  die  Annehmlichkeit, ­
  die  Ästhetik  der  Arbeitsstätte  sorgen.  Will  er  absolut  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  errichten,  so  möge  er  es  für  die  Kinder  tun.  Diejenigen,  welche
die  Erwachsenen  angehen,  überlasse  er  der  Initiative  und  Leitung  der  Arbeiter,
ibid.  p.  360  ff.
            
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