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Der Interventionismus an den Universitäten
7. Kapitel.
Finanz Wissenschaft.
Frankreich besitzt zwei finanzwissenschaftliche Zeitschriften.
Die eine, Bulletin de Statistique et de Législation comparée,
wird vom Finanzministerium herausgegeben. Sie wurde 1877
gegründet und erscheint monatlich. Sie veröffentlicht in- und
ausländische Finanzstatistik und Gesetzestexte, und stellt eine
reichhaltige und wertvolle Sammlung von Dokumenten dar. Die
andere, Revue de Science et de Législation financières, wurde
1903 von Boucard und Jèze gegründet und erscheint vierteljährlich.
Sie dient in erster Linie der Erörterung von Fragen
des öffentlichen Rechnungs- und Budgetwesens im In- und Auslande;
Steuerfragen bleiben im Hintergründe.
Die hauptsächlichsten finanzwissenschaftlichen Werke, die
aus dem Milieu der Rechtsfakultäten stammen, haben die Professoren
Gauwès, Jèze und Allix zu Verfassern.
Paul Gauwes widmet den größten Teil des vierten Bandes
seines Cours d'Economie politique der Finanzwissenschaft. Er greift
die finanzwissenschaftlichen Fragen womöglich noch konkreter
an als die volkswirtschaftlichen, und veranschaulicht alles in
ausgiebiger Weise durch Ziffern, die der Wirklichkeit entlehnt
sind. Er geht auf das öffentliche Rechnungswesen nicht ein,
verweilt dagegen hauptsächlich bei der Steuerlehre. Mit lebhaftem
Eifer spricht er sich für proportionale Besteuerung, aber
mit Freilassung eines Existenzminimums aus. Die sogenannte
Opfertheorie verwirft er, weil die Gleichheit der Opfer logisch
zur progressiven Besteuerung führt; ja, er glaubt auch, die übermäßigste
Progression befriedige das System der Gleichheit der
Opfer nur unvollständig 1 ). Jede Steuerprogression aber ist
hauptsächlich darum verwerflich, weil ihre Begrenzung notwendig
eine willkürliche ist, und weil sie, wenn logisch ausgebaut,
zur Verwirklichung des Sozialismus führt 2 ). Die Freilassung
eines Existenzminimums bedeutet keineswegs eine Konzession
an das System der progressiven Besteuerung, denn die
b Paul Cauw'es, Cours d’Economie politique, Bd. IV, p. 270.
2 ) ibid. p. 277.