und dem Verbände Thüringer Konsumvereine,
im Auszuge wieder:
Lohn- und Arbeitstarif.
I. Gruppen-Einteilung.
Für diesen Tarif werden die dafür in Betracht kommenden Konsum
genossenschaften in drei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe umfaßt die
größten Konsumgenossenschaften des genannten Verbandes: Köln, Düsseldorf
usw. Die zweite Gruppe umfaßt die weniger großen: Ohligs, Remscheid usw.
Die dritte Gruppe umfaßt eine mittlere und zwei kleinere Konsumgenossen
schaften.
II. Arbeitszeit.
Die wirkliche Arbeitszeit beträgt wöchentlich 58 Stunden,*) wobei die
üblichen Pausen nicht einzurechnen sind. Wo noch eine längere Arbeitszeit
besteht, ist diese innerhalb zwei Jahren auf die hier festgesetzte Stundenzahl
abzumindern. An Sonntagen und Feiertagen bleiben die Abgabestellen ge
schlossen.
III. Besoldung.
Die Besoldung regelt sich nach folgenden Staffeln. Es beträgt der
Jahresgehalt
1. bei Lagerhaltern
in der 1. Gruppe 2. Gruppe
1800 M. 1700 M.
100 „ 100 „
2500 „ 2400 „
bei Lagerhalterinnen**)
in der 1. Gruppe 2. Gruppe
1280 M. 1155 M.
80 „ 75 „
1680 „ 1530
Anfangsgehält
Steigend jährlich um
Endgehalt nach 7 Jahren
2.
3. Gruppe
1600 M.
80 „
2160 „
Aufangsgehalt
Steigend jährlich um
Eudgehalt nach 5 Jahren
3. Gruppe
1030 M.
70 „
1380
IV, Ferie n.
In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September werden unter Borauszahlung
des Lohnes alljährlich Ferien gewährt bei einer Dienstzeit bis zu fünf Jahren
sechs, bei einer Dienstzeit von über fünf bis zu zehn Jahren neun, und bei
einer noch längeren Dienstzeit zwölf hintereinander folgende Arbeitstage.
■*) In manchen Vereinen ist die Arbeitszeit eine längere; sie beträgt bei
den Konsumvereinen der Halleschen Einkaufsvereinigung wöchentlich 63 Stun
den, bei den Konsumvereinen der Hessen-Hessen-Nassauischen Einkaufsvereini
gung 60 Stunden, im Bezirk der Nordbayerischen Einkaufsvereinigung da
gegen nur 57 Stunden. Es ist überall die Maximalarbeitszeit gemeint, sie
wird von vielen Vereinen nicht erreicht. In einer großen Anzahl von
Vereinen wird den Lagerhaltern dabei noch alle 14 Tage ein freier Halbtag
gewährt.
**) Wir finden hier eine unterschiedliche Behandlung von Lagerhaltern
und Lagerhalterinnen. Das Gegenteil wird vom Lagerhalterverband erstrebt
und ist auch teilweise schon durchgeführt worden.