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Il. Der Markt von Lübeck
werden unter den Verkäufern an Markttischen solche cum griseo panno
erwähnt. Es handelt sich also um den Verkauf des geringen einheimischen
Tuches!®), Vom Jahre 1316 an fehlen Verkäufer von griseus pannus auf dem
Marktplatz, obwohl die Angaben des ersten Kämmereibuchs bis ins einzelne
spezifiziert sind. Statt dessen sind die (wullenwewere)!%) cum lubicensibus
pannis jetzt im Lohhaus zu finden; an ihren alten Platz auf dem Markt
erinnert nur noch, daß ihre Abgabe, 4 ß für jeden einzelnen, die gleiche blieb.
Zugleich ist aber auch festzustellen, daß sie jetzt nur noch „integros‘‘
pannos verkaufen!*7), Um das Jahr 1300 sind vermutlich ähnlich wie in Köln
die Wollenweber vom Kleinverkauf des von ihnen hergestellten Tuchs aus-
geschlossen worden!) und haben die für den Kleinhandel bestimmten
Markttische verlassen. Ein Zusammenhang dieses Vorgangs mit der für das
Jahr 1292 belegten Bezeichnung des oberen Gewandhauses als „grawant-
hus‘, also Verkaufshaus für das geringere Tuch im kleinen, ist zu vermuten.
Hier handelt es sich vielleicht nicht um einen freiwilligen Vorgang, wie
etwa bei den Riemenschneidern. Denn einmal ist die Übersiedlung ins Loh-
haus mit der Beschneidung des Rechts, im kleinen das selbsthergestellte
Tuch zu verkaufen, verbunden gewesen!*?), Sodann fällt für die Wollen-
weber der Vorteil: Verkaufsstätte mit Wohn- und Arbeitsstätte vereinigen
zu können, als Motiv des Wechsels fort; für sie ist daher mit einem obrig-
keitlichen Markt- oder Kaufhauszwang, der noch vor 1300 einsetzt, zu rech-
nen. Dagegen liegt für die andern, schon früher in Kaufhäusern vereinigten
Handwerker, Gerber und Kürschner, kein Anzeichen für obrigkeitlichen Markt-
zwang vor: die älteste Nachricht über die Gerber im Lohhaus spricht von
einer Gepflogenheit der Lohgerber, im ehemaligen Rathaus auszustehen, nicht
von einem Zwang!®); und von den pelliparii des seit 1262 begegnenden Pelzer-
hauses verlassen die Kürschner 1590 das Haus freiwillig, während die Bunt-
macher erst dem Neubau von 1614 gezwungen weichen!®), Auch bei ihnen
werden wirtschaftliche Interessen des eigenen Gewerbes die gemeinsamen Ver-
kaufshäuser bedingt und hier auch noch längere Zeit aufrechterhalten haben.
Also nur fünf Fälle wirklichen, auf Kontrollmaßnahmen der Stadt be-
ruhenden Marktzwangs sind nachweisbar, zwei ursprüngliche — bei Fleischern
und Bäckern — drei dem 14. Jahrhundert angehörende; sicher bei Gold-
schmieden und Nädlern, höchstwahrscheinlich noch bei den Wollenwebern.
In der Tat sind durch solche Maßnahmen diese fünf Gewerbe auf Jahrhun-
derte an den Markt und bestimmte Verkaufsplätze gebunden gewesen; im
übrigen aber besteht Freiheit der Handwerker vom Marktzwang. Ihre eigenen
wirtschaftlichen Interessen bedingen Verbleiben oder Fortziehen vom Markte.
Diese rein wirtschaftlichen Gesichtspunkte waren es, die noch vor der Mitte
des 14. Jahrhunderts die Marktorganisation so gründlich umgeworfen haben,
daß die verordnungsfreudige Zeit, die in Lübeck um 1350 einsetzt, und so
sehr auf Beschränkungen und Bindungen aus war — es war die Zeit der