Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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aufgehalten,  bis  die  preufsischen  Repressalien  mittels  des  Kölner
Stapels  Holland  1829/31  gefügig  machten.  Gleichzeitig  war  die  belgische
Revolution,  die  eine  Anzahl  tüchtiger  junger  Bremer  Kaufleute,  die
zugleich  mit  der  kolonialen  Auswanderung  nach  dem  im  holländischen
Verbände  stark  aufblühenden,  nachdem  bis  1839/64  wieder  geschädigten
Antwerpen  gegangen  waren,  wieder  nach  Bremen  brachte. x )  Es  wurde
damals  in  der  Presse  der  Plan  erörtert,  durch  einen  Lippe-Ems-Kanal
Deutschland  von  dem  wenig  entgegenkommenden,  damals  sogar  anmafsenden
  Holland,  das  das  faktische  Verhältnis  einer  Abhängigkeit  von
seinem  deutschen  Hinterlande  zu  einer  Abhängigkeit  Deutschlands  von
ihm  verkehrte,  mehr  zu  emanzipieren.  Preufsens  Vorgehen  wurde  zunächst
von  der  Presse  und  den  Rheinuferstaaten  aufser  Hessen-Darmstadt
nicht  richtig  eingeschätzt.  Nach  und  nach  aber  sahen  die  Rheinuferstaaten ­
  ein,  dafs  das  Vorgehen  als  Repressalie  gedacht  und
wirksam  war.
Der  Elsflether  Zoll,  der  seit  dem  dreißigjährigen  Kriege  vor
dem  Weserhandel  lag, 2 )  wurde  zwar  schon  durch  die  Kompensationen
r )  Brief  von  Duckwitz  an  Wermuth,  15.  Okt.  1857.  Hinterlassene  Papiere
des  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in
Bremen,  Zur  Scheldefrage  Spezialliteratur  bei  H.  Bonfils,  A.  Grah,  Lehrb,
des  Völkerrechts,  Berlin  1904,  S.  279;  Et.  Caratheodory,  in  F.  v.
Holtzendorffs  Hdb.  d.  Völkerrechts,  II,  Bd.,  Hamhg.  1887,  S.  342.;  F.  v.
Holtzendorff,  Rumäniens  Uferrechte  an  der  Donau,  ein  Völkerrecht!.  Gutachten, ­
  Leipz.  1883  (a.  Les  droits  riverains  de  la  Roumanie  sur  le  Danube,
Leipz,  1884),  S.  72.
2 )  Eine  eingehende  Darstellung  der  erfolgreichen  Versuche  Oldenburgs,
die  mit  Anton  Günthers  Gesuch  von  1612  begannen  und  schliefslioh  im  Frieden
von  Osnabrück  1648,  Art.  IX,  Abs.  2  Instrument,  pacis  zum  Ziele  führten,
nachdem  ältere  Versuche,  ein  Zollrecht  zu  erwerben,  von  1562  ab,  gescheitert
waren  (v.  Sippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen  II.  Bd.,  S.  213),  gibt  W.
v.  B  i  p  p  e  n  in  seiner  Geschichte  der  Stadt  Bremen  im  II.  Bande,  Bremen  1898,
S.  299  ff..  Streitschriften  aus  dieser  Zeit  siehe  namentlich  bei  Gerh.  Ant.
v.  Halem,  Gesch.  d.  Herzogth.  Oldenburg,  Oldenburg  1794—96,  II.  Teil,
S.  385-389  (vergl.  i.  übr.  II.  T.,  S.  233  ff,  338  ff,  360  ff,  III.  T,  S.  122,
469,  481  u.  a.);  auch  bei  Jobs.  Falke,  Gesch.  d.  d.  Zollwes,,  1869,  S.  219;
W.  v.  Bippen,  Gesch,  II.  Bd,  S.  303,  316  u.  a.  1692—1707  hatte  die
bremische  Kaufmannschaft  den  Elsflether  Zoll  gepachtet  (s.  Bericht  bei  Noack,
Bas  Stapel-  u.  Schiffahrtsrecht  Mindens,  Quellen  u.  Darst.  z.  G.  Nieders,
Bd.  X,  Hann.  u.  Leipz.  1904,  S.  24;  G.  A.  v.  Halem,  Gesch.  d.  H.  Oldenb,
1794—96,  III.  T,  S.  122).  1773  befürchtete  man,  dafs  Hannover  die  in  Aussicht ­
  stehende  Begründung  der  Sekundogenitur  in  Oldenburg  benutzen  werde,
um  sich  als  Kurstaat  frei  von  Zoll  anerkennen  zu  lassen,  da  das  alte  Kurfürstenkollegium ­
  (s.  mein  Zur  Gesch.  d.  alt.  Handelsstrafsen,  Gotha  1907,  S.  7)  von
1619—23  den  Zoll  seinerzeit  nur  gegen  die  kurfürstlichen  (Brandenburg  auch
seine  künftigen)  Untertanen  freilassende  Reverse  des  Grafen  von  Oldenburg
            
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