Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Ende  Januar  1825.  Einladung  von  Bayern  und  Württemberg
an  Baden,  Darmhessen,  Kurhessen  und  Nassau.  Der  Einladung  wird
Folge  gegeben,  die  Verhandlungen  verlaufen  aber  ergebnislos  namentlich ­
  wegen  Badens.
28.  Juli  1825.  Badisches  Zollgesetz.
9.  September  1825.  Hannoversche  Verordnung,  die  veränderte
Einrichtung  des  Zollwesens  betreffend.  (Ausgeschlossen  von  der
Neuordnung  bleiben  zunächst  die  Gebiete  über  der  Elbe,  Zubehörung
der  Ämter  Bleckede  und  Hitzacker,  namentlich  Amt  Neuhaus,  Gerichte ­
  Preten  und  Wehningen  und  die  Elbinseln,  die  Küsteninseln
der  Provinz  Ostfriesland,  die  Stadt  und  das  Oberamt  Münden  und
die  Ortschaft  Oberode,  die  Exklave  Grafschaft  Hohnstein  und  der
übrige  Harz.)
9.  und  17.  Juni  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Lippe-Detmold
wegen  Lipperode,  Kappel  und  Grevenhagen.
17.  Juni  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Anhalt-Bernburg  wegen
des  unteren  Herzogtums  Bernburg.
27.  Juni  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Sachsen-Weimar  wegen
der  Ämter  Allstedt  und  Oldisleben.
2.  Dezember  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Mecklenburg-Schwerin
  wegen  der  Enklaven  Rossow,  Netzeband  und  Schönberg.
11.  Januar  1827.  Vertrag  Bremens  mit  Hannover  wegen
Bremerhaven.  Zollkartell,  gemeinsame  Bekämpfung  des  Schmuggels.
16.  Februar  1827.  Eröffnung  des  preußischen  Ministeriums
an  die  herzogliche  Rentkammer  zu  Köthen,  dafs  für  alle  auf  der
Elbe  eingehenden  Waren  Sicherheit  hinterlegt  werden  müsse.  Beschwerden ­
  am  Bundestage.
12.  April  1827.  Konvention  zwischen  Bayern  und  Württemberg.
Baden,  Darmhessen  und  Nassau  lehnen  den  Beitritt  ab.  Die  hohenzollernschen
  Länder  treten  durch  Übereinkunft  mit  Württemberg  bei.
18.  Januar  1828.  Bayrisch-Württembergischer  Zollvereins-Vertrag,
  bayrische  Pfalz  und  alle  sonstigen  Exklaven  ausgeschlossen.
(Alle  Stapel-  und  Umschlagsrechte  für  aufgehoben  erklärt.)
14.  Februar  1828.  Vertrag  zwischen  Preufsen  und  dem
Grofsherzogtum  Hessen.  (Hessen  an  die  westlichen  preufsischen
Provinzen  angeschlossen.)
26.  März  1828.  Punktation  zwischen  dem  Königreich  Sachsen
und  den  anderen  sächsischen  Staaten;  auf  dem  Carlowitzschen
Familiengut  Oberschöna,  als  Anbahnung  des  von  den  beiden
Carlowitz,  dem  königlich  sächsischen  und  dem  gothaischen  Minister,
eingeleiteten  Zusammenschlusses  zum  mitteldeutschen  Handelsverein.
            
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