Object: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

öffentlichen Gesundheit ist möglichst ein regelloses Umherschweifen 
der Prostituierten und ein wilder Prostitutionsbetrieb, außerhalb 
der Wohnungen zu vermeiden. Hat die Prostituierte eine feste 
Wohnung inne, so können in dieser Wohnung nach Möglichkeit alle 
Reinlichkeitsvorschriften zur Durchführung gelangen, die im sexuellen 
Verkehr mit Prostituierten so dringend erforderlich sind. 
Alle ehrlich schaffenden Bevölkerungsklassen haben den drin 
genden Wunsch, nicht durch die Ausschreitungen eines schamlosen 
Prostituiertenbetriebes belästigt zu werden. Allerdings dürfte nur 
in der Form eines Wohnungsgesetzes gegen bestimmte Mihstände 
der Prostituiertenwohnungen vorgegangen werden, Jede Regelung 
der Wohnungsverhältnisse der Prostituierten durch Polizeiorgane 
ist für uns undiskutabel. Es dürfte z. B. der Prostitutionsbetrieb 
nur in den Wohnungen geduldet werden, in denen sich keine 
Familienhaushaltungen mit Kindern oder mit Minderjährigen be 
finden. In den Wohnungen, in denen gewerbsmäßige Prostitution 
betrieben wird, dürften nur ältere Personen zur Verrichtung von 
Hausdiensten zugelassen werden. In allen Wohnungen, die der 
Prostitution dienen, wäre streng darauf zu sehen, daß der Pro 
stitutionsbetrieb nicht in anstößiger oder nur in aufsehenerregender 
Weise in die Öffentlichkeit träte. Die Durchführung derartiger 
wohnungsgesetzlicher Bestimmungen ist natürlich auf das engste an 
eine regelmäßige, sich über kleine Stadtbezirke erstreckende 
Wohnungspflege gebunden. 
Stuttgart ist im Interesse einer gut funktionierenden 
Wohnungskontrolle in 210 Wohnungspflegebezirke geteilt. Die 
204 Wohnungspflegcr Stuttgarts gehören allen Gesellschaftsklassen 
an. Unter den Wohnungspflegern zählen wir gegen 100 Arbeiter, 
und unter ihnen befinden sich die Arbeiterparteiführer Hehmann 
und Theodor Leipart. Der Stuttgarter Wohnungspfleger hat die 
Verstöße gegen die Bestimmungen der Wohnungsordnung nicht der 
Poljzei, sondern dem städtischen Wohnungsamt zu unterbreiten. 
Stößt er bei seiner Wohnungsbesichtigung auf Widerstand, so macht 
er ebenfalls dem Wohnungsamt hiervon Mitteilung. In den Ge 
schäftsanweisungen für die städtischen Wohnungspfleger Stuttgarts 
heißt es im § 1: „Die Wohnungspfleger sind ehrenamtliche Hülfs- 
personen der städtischen Behörde zur Fürsorge für das Wohnungs 
wesen, des sogenannten Wohnungsamtes. Sie haben dieses nach 
Maßgabe der nachfolgenden Anweisungen bei denjenigen seiner 
Aufgaben zu unterstützen, welche sich auf Ueberwachung der Woh 
nungen und der Wohnweise zum Zweck der Fernhaltung und Be 
seitigung erheblicher, das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit 
gefährdender Mißstände beziehen." Gesundheit und Sittlichkeit 
gefährdende Mißstände schließen die Wohnungen der Prostituierten 
massenhaft ein. 
Wir schlugen nun in der „Zeitschrift für Bekämpfung der Ge 
schlechtskrankheiten" zur Ueberwachung der Wohnungen die Bildung
	        
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