öffentlichen Gesundheit ist möglichst ein regelloses Umherschweifen
der Prostituierten und ein wilder Prostitutionsbetrieb, außerhalb
der Wohnungen zu vermeiden. Hat die Prostituierte eine feste
Wohnung inne, so können in dieser Wohnung nach Möglichkeit alle
Reinlichkeitsvorschriften zur Durchführung gelangen, die im sexuellen
Verkehr mit Prostituierten so dringend erforderlich sind.
Alle ehrlich schaffenden Bevölkerungsklassen haben den drin
genden Wunsch, nicht durch die Ausschreitungen eines schamlosen
Prostituiertenbetriebes belästigt zu werden. Allerdings dürfte nur
in der Form eines Wohnungsgesetzes gegen bestimmte Mihstände
der Prostituiertenwohnungen vorgegangen werden, Jede Regelung
der Wohnungsverhältnisse der Prostituierten durch Polizeiorgane
ist für uns undiskutabel. Es dürfte z. B. der Prostitutionsbetrieb
nur in den Wohnungen geduldet werden, in denen sich keine
Familienhaushaltungen mit Kindern oder mit Minderjährigen be
finden. In den Wohnungen, in denen gewerbsmäßige Prostitution
betrieben wird, dürften nur ältere Personen zur Verrichtung von
Hausdiensten zugelassen werden. In allen Wohnungen, die der
Prostitution dienen, wäre streng darauf zu sehen, daß der Pro
stitutionsbetrieb nicht in anstößiger oder nur in aufsehenerregender
Weise in die Öffentlichkeit träte. Die Durchführung derartiger
wohnungsgesetzlicher Bestimmungen ist natürlich auf das engste an
eine regelmäßige, sich über kleine Stadtbezirke erstreckende
Wohnungspflege gebunden.
Stuttgart ist im Interesse einer gut funktionierenden
Wohnungskontrolle in 210 Wohnungspflegebezirke geteilt. Die
204 Wohnungspflegcr Stuttgarts gehören allen Gesellschaftsklassen
an. Unter den Wohnungspflegern zählen wir gegen 100 Arbeiter,
und unter ihnen befinden sich die Arbeiterparteiführer Hehmann
und Theodor Leipart. Der Stuttgarter Wohnungspfleger hat die
Verstöße gegen die Bestimmungen der Wohnungsordnung nicht der
Poljzei, sondern dem städtischen Wohnungsamt zu unterbreiten.
Stößt er bei seiner Wohnungsbesichtigung auf Widerstand, so macht
er ebenfalls dem Wohnungsamt hiervon Mitteilung. In den Ge
schäftsanweisungen für die städtischen Wohnungspfleger Stuttgarts
heißt es im § 1: „Die Wohnungspfleger sind ehrenamtliche Hülfs-
personen der städtischen Behörde zur Fürsorge für das Wohnungs
wesen, des sogenannten Wohnungsamtes. Sie haben dieses nach
Maßgabe der nachfolgenden Anweisungen bei denjenigen seiner
Aufgaben zu unterstützen, welche sich auf Ueberwachung der Woh
nungen und der Wohnweise zum Zweck der Fernhaltung und Be
seitigung erheblicher, das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit
gefährdender Mißstände beziehen." Gesundheit und Sittlichkeit
gefährdende Mißstände schließen die Wohnungen der Prostituierten
massenhaft ein.
Wir schlugen nun in der „Zeitschrift für Bekämpfung der Ge
schlechtskrankheiten" zur Ueberwachung der Wohnungen die Bildung