fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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kamen in Deutschland bei Kriegsausbruch nur etwa 67 Mark geprägtes 
Geld; die gesamte deutsche Prägung hätte damals nicht ausgereicht, eine 
deutsche Ernte zu bezahlen. 
1. Das uneigentliche Dapiergelb 
Papiergeld in diesem Sinne sind alle aus Papier hergestellten Ersatz 
mittel des Geldes, deren man sich statt des Metallgeldes bedient. 
Es sind zu unterscheiden nach der Persönlichkeit des Aus- 
st e l l e r s : 
a) das vom Staate ausgegebene Papiergeld, das Staatspapiergeld, und 
b) das nicht vom Staate ausgegebene Papiergeld, dessen wichtigste Art 
die Banknote ist. 
a) Das S taatsp ap i erg e ld ist ein vom Staat ausgestellter, auf einen 
bestimmten Geldbetrag lautender Schein, der an allen öffentlichen Kassen 
in Zahlung genommen wird. Mit oder ohne gesetzliche Zahlungskraft 
sZwaugskursj ausgestattet, kann dieses Papiergeld einlöslich oder unein 
löslich sein. 
a) EinlösbaresStaatspapiergeld mit Zwangskurs. Ein 
solches finden wir im 19. Jahrhundert u. a. in den deutschen Einzelstaateu. 
Preußen hatte 1806 mit der Ausgabe von 5 Millionen Taler „Tresor 
scheinen" den Anfang gemacht. Bald nach Ausbruch des Krieges erhielt dieses 
einlösbare Papiergeld Zwangskurs und wurde allmählich vermehrt. Da es 
an den öffentlichen Kassen angenommen wurde und bestimmte Zahlungsleistungen 
in ihm zu erfolgen hatten, hielt es sich dauernd im Verkehr. 1856 wurde etwa 
die Hälfte dieses Papiergeldes, dessen Betrag inzwischen auf 30,8 Millionen 
Taler angewachsen war, wieder eingezogen. 
ß) Eiulösbares Staatspapiergeld ohne Zwangskurs 
Ein solches sind die Reichskassenscheine gewesen. 
1874 belief sich das von 22 Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld auf 
61 374 600 Taler. Da die bunte Mannigfaltigkeit dieser Scheine ein arger 
tlbelstand für den Verkehr geworden war, wurde durch Rcichsgesetz vom 30. April 
1874 angeordnet, daß jeder Bundesstaat das von ihm seither ausgegebene 
Staatspapiergeld spätestens bis zum 1. Juli 1875 zur Einlösung öffentlich auf- 
zurufen und tunlichst schnell einzuziehen habe. An die Stelle des alten Papier- 
geldes trat das neue, einheitliche Rcichspapiergeld, genannt Reichskassen 
scheine, im endgültigen Betrage von 120 Millionen M. 
Das Gesetz vom 3. Juli 1913 gestattete zur Erhöhung des Reichskriegsschatzes 
die Ausgabe von weiteren 120 Millionen M Reichskassenscheinen. Uber diese
	        
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