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kamen in Deutschland bei Kriegsausbruch nur etwa 67 Mark geprägtes
Geld; die gesamte deutsche Prägung hätte damals nicht ausgereicht, eine
deutsche Ernte zu bezahlen.
1. Das uneigentliche Dapiergelb
Papiergeld in diesem Sinne sind alle aus Papier hergestellten Ersatz
mittel des Geldes, deren man sich statt des Metallgeldes bedient.
Es sind zu unterscheiden nach der Persönlichkeit des Aus-
st e l l e r s :
a) das vom Staate ausgegebene Papiergeld, das Staatspapiergeld, und
b) das nicht vom Staate ausgegebene Papiergeld, dessen wichtigste Art
die Banknote ist.
a) Das S taatsp ap i erg e ld ist ein vom Staat ausgestellter, auf einen
bestimmten Geldbetrag lautender Schein, der an allen öffentlichen Kassen
in Zahlung genommen wird. Mit oder ohne gesetzliche Zahlungskraft
sZwaugskursj ausgestattet, kann dieses Papiergeld einlöslich oder unein
löslich sein.
a) EinlösbaresStaatspapiergeld mit Zwangskurs. Ein
solches finden wir im 19. Jahrhundert u. a. in den deutschen Einzelstaateu.
Preußen hatte 1806 mit der Ausgabe von 5 Millionen Taler „Tresor
scheinen" den Anfang gemacht. Bald nach Ausbruch des Krieges erhielt dieses
einlösbare Papiergeld Zwangskurs und wurde allmählich vermehrt. Da es
an den öffentlichen Kassen angenommen wurde und bestimmte Zahlungsleistungen
in ihm zu erfolgen hatten, hielt es sich dauernd im Verkehr. 1856 wurde etwa
die Hälfte dieses Papiergeldes, dessen Betrag inzwischen auf 30,8 Millionen
Taler angewachsen war, wieder eingezogen.
ß) Eiulösbares Staatspapiergeld ohne Zwangskurs
Ein solches sind die Reichskassenscheine gewesen.
1874 belief sich das von 22 Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld auf
61 374 600 Taler. Da die bunte Mannigfaltigkeit dieser Scheine ein arger
tlbelstand für den Verkehr geworden war, wurde durch Rcichsgesetz vom 30. April
1874 angeordnet, daß jeder Bundesstaat das von ihm seither ausgegebene
Staatspapiergeld spätestens bis zum 1. Juli 1875 zur Einlösung öffentlich auf-
zurufen und tunlichst schnell einzuziehen habe. An die Stelle des alten Papier-
geldes trat das neue, einheitliche Rcichspapiergeld, genannt Reichskassen
scheine, im endgültigen Betrage von 120 Millionen M.
Das Gesetz vom 3. Juli 1913 gestattete zur Erhöhung des Reichskriegsschatzes
die Ausgabe von weiteren 120 Millionen M Reichskassenscheinen. Uber diese