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zwang nicht unterworfen. Dieser stellt sich daher als eine
Sonderbesteuerung der großen Zahl der kleinen Sparer dar.
Sie werden gegenüber den Depositengläubigern der Banken
mehr oder minder benachteiligt. Die von der Regierung ge
plante Maßnahme muß daher als höchst ungerecht in breiten
Schidhten der Bevölkerung empfunden werden. Sie wird wahr
scheinlich auch dazu beitragen, einen Teil der Sparer den
Sparkassen zu entfremden und ihn den Banken zuzuführen.
Damit würden noch größere Teile der jährlichen nationalen
Ersparnisse dem Markt der industriellen Obligationen, der
Pfandbriefe oder der ausländischen Werte zugänglich gemacht
und dem Staatspapiermarkt entzogen werden. Es werden also
letzten Endes nicht nur die jetzigen Sparer, sondern auch der
Staat durch die Einführung der Kapitalanlagevorschrift ge
schädigt und das alles ganz umsonst.
Ganz unberechtigt erscheint es ferner, den Kapitalanlage
zwang den Sparkassen gegenüber durch den Hinweis auf das
Ausland zu begründen.
Wenn in Frankreich und England die Sparkassen ihre
Einlagen in Staatspapieren anlegen, so darf nicht vergessen
werden, daß hier der Sparkassengläubiger eine direkte oder
indirekte Forderung für seine Einlagen plus Zinsen an den
Staat hat. Der Staat seinerseits ist Schuldner und Gläubiger
der gekauften Rente. Er nimmt sozusagen die beim Publikum
schwebende Schuld auf Schatzscheine auf, die er selbstver
ständlich zu verzinsen und zurückzuzahlen hat. Deswegen ist
der Sparkasseneinleger in diesen Staaten gegen Kapital
verluste gesichert. In Deutschland sind dagegen die Gemein
den, die Kreise, öffentliche Körperschaften und Banken Spar
kassenunternehmer. Wenn sie infolge gesetzlichen Zwanges
Konsols kaufen müssen, so übernehmen sie das Risiko, das in
einem Rückgang der von diesen Kassen den Einlegern gewähr
ten Raten seinen Ausdruck findet. Hier müssen also die Einleger
das Risiko übernehmen, das in England und Frankreich der Staat
trägt. Der Kapitalanlagezwang wirkt daher als eine Einschrän
kung des Sparsinnes und in Krisenzeiten auch als eine Gefahr. 1 )
x ) Dernburg, Zwangsanlagen, S. 20.