Zerfall des Reiches.
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die Dänen nach dem Sturze Heinrichs des Löwen unter ihren
Königen Knud und vor allem Waldemar gegenüber dem deutschen
Nordosten die außerordentlichsten Fortschritte machten. Die
Deutschen, vom Reiche verlassen, halfen sich dagegen endlich
durch einen Gewaltstreich; im Mai 1223 nahm Graf Heinrich
von Schwerin den König Waldemar und seinen Sohn auf einer
kleinen Insel bei Fünen gefangen und verbrachte sie nach seiner
festen Burg Dannenberg.
Das Ereignis erinnerte an die Gefangennahme König
Richards von England; der Kaiser gedachte es alsbald ähnlich,
wie sein Vater Heinrich VI. den früheren Fall zu nutzen. Er
ließ sich die Auslieferung des Königs gegen Zahlung von
30 000 Mark versprechen und übernahm es von Reichswegen,
mit dem Gefangenen zu verhandeln.
Es war das zu einer Zeit, da das diplomatische Über⸗
zewicht des Kaisers über Honorius III. nahezu unbestritten war.
In dieser Lage glaubte die Kurie Friedrich in jeder Hinsicht
entgegentreten zu müssen; auch die Beziehungen des Reiches zu
Dänemark zog sie in den Kreis ihrer Berechnung. Und hier
zelang es ihr nun, auf den Gubernator Engelbert, der vom
Kaiser mit der Führung der dänischen Verhandlungen betraut
worden war, durchaus in ihrem Sinne zu wirken. Die Ver—⸗
handlungen rückten nicht von der Stelle; Engelbert schwankte
hin und her; der Kaiser mußte endlich andere Unterhändler
einschieben, von denen der Deutschordensmeister Hermann von
Salza am 4. Juli 1224 einen dem Reiche und der Nation
außerordentlich günstigen Vertrag zu stande brachte: Waldemar
sollte alle deutschen Eroberungen herausgeben, den Rest seines
Reiches als deutsches Lehen empfangen und 28000 Mark!
zahlen oder zwei Jahre auf einem Kreuzzuge zubringen. Aber
selbst nach Abschluß dieses Vertrages blieb die Haltung des
Gubernators rätselhaft. Er brachte ihn von seiten des Reiches
nicht zur Ausführung; es blieb schließlich nichts übrig, als daß
sich die Deutschen an der Elbe selbst halfen. Heinrich von
Nach der Kaufkraft unseres Geldes etwa 6 Millionen Mark.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 18