Abschn. 27. Giroanweisung.
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bedeutenden Umfang das Giro- und Scheckwesen hatte.
Zunächst spricht der Briefschreiber von 3 òiaaroXiKá. Um zu unter
suchen, ob diese òiaaxoXiKá Giroanweisungen oder Schecks sind,
müssen wir uns daran erinnern, daß eine Giroanweisung an den
Bezogenen, ein Scheck dagegen an den Zahlungsempfänger über
mittelt wird (vgl. oben S. 1). Der Briefschreiber, zugleich der Giro
aussteller, befindet sich in einem Fernorte und sendet die 3 òia-
(TToXiKa an die beiden Briefempfänger. Diese beiden Männer sind
aber nicht die Zahlungsempfänger; Zahlungsempfänger sind viel
mehr in dem Falle der ersten zwei òiacrroXiKá die Bauern oder
Pächter eines gewissen Maximus, im dritten Falle ein Mann namens
Diogenes. Mithin sind die Briefempfänger nur Mittelsmänner, die
an Stelle des abwesenden Giroausstellers die drei òiaaioXiKá an
den Staatsspeicherl einreichen sollen; der Briefschreiber hat aus
irgend einem Grunde davon abgesehen, dieselben vom Fernorte
aus unmittelbar an den Staatsspeicher seines Heimatsortes ein
zusenden. Die drei óiacrioXiKá sind also nicht Schecks, sondern
Giroanweisungen. Für diese Erklärung sprechen auch die nach
folgenden Worte: eùGéuuç òrnuocndicraTe aura irpò toO d>aúj(p[i, i]va
pf| èKTrpó0ecr|Lia Tévriiai. Die Briefempfänger sollen sich beeilen und
die drei Giroanweisungen noch vor Beginn des Monats Phaophi
beim Staatsspeicher einreichen, damit sie nicht durch Fristüberschrei
tung ungültig werden. Da der Briefschreiber Z. 20 f. von einer
im Monate Thoth erlassenen Entscheidung des Finanzministers an
den Strategen spricht, wonach an seiner (des Briefschreibers) Stelle
andere Leute zum liturgischen Amte eines Steuererhebers in Vor
schlag gebracht werden sollen, so ist es wahrscheinlich, daß der
Privatbrief und die drei Giroanweisungen ebenfalls im Monate
Thoth geschrieben worden sind; in diesem Falle beträgt die Frist
bis zum Beginne des Phaophi nur wenige Tage.
Hierbei drängt sich die Frage auf, welche Bewandtnis es
mit dieser Eile und namentlich mit der zu vermeidenden Frist
überschreitung hat. Man wird aus dem Papyrus nur herauslesen
können, daß eine Giroanweisung, die im Monate Thoth ausgefertigt
worden ist, noch in demselben Monate, nicht erst im folgenden
Monate Phaophi, an den Bezogenen (den Staatsspeicher) einzureichen
ist; läuft sie verspätet ein, so ist sie èxirpóGeapoç, d. i. über-
‘ Nach dem ganzen Zusammenhänge, und da yeujpYoí als Zahlungs
empfänger genannt werden, ist anzunehmen, daß die biaUToXiKd das Getreide
giro betreffen, nicht das Geldgiro.