Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 27. Giroanweisung. 
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bedeutenden Umfang das Giro- und Scheckwesen hatte. 
Zunächst spricht der Briefschreiber von 3 òiaaroXiKá. Um zu unter 
suchen, ob diese òiaaxoXiKá Giroanweisungen oder Schecks sind, 
müssen wir uns daran erinnern, daß eine Giroanweisung an den 
Bezogenen, ein Scheck dagegen an den Zahlungsempfänger über 
mittelt wird (vgl. oben S. 1). Der Briefschreiber, zugleich der Giro 
aussteller, befindet sich in einem Fernorte und sendet die 3 òia- 
(TToXiKa an die beiden Briefempfänger. Diese beiden Männer sind 
aber nicht die Zahlungsempfänger; Zahlungsempfänger sind viel 
mehr in dem Falle der ersten zwei òiacrroXiKá die Bauern oder 
Pächter eines gewissen Maximus, im dritten Falle ein Mann namens 
Diogenes. Mithin sind die Briefempfänger nur Mittelsmänner, die 
an Stelle des abwesenden Giroausstellers die drei òiaaioXiKá an 
den Staatsspeicherl einreichen sollen; der Briefschreiber hat aus 
irgend einem Grunde davon abgesehen, dieselben vom Fernorte 
aus unmittelbar an den Staatsspeicher seines Heimatsortes ein 
zusenden. Die drei óiacrioXiKá sind also nicht Schecks, sondern 
Giroanweisungen. Für diese Erklärung sprechen auch die nach 
folgenden Worte: eùGéuuç òrnuocndicraTe aura irpò toO d>aúj(p[i, i]va 
pf| èKTrpó0ecr|Lia Tévriiai. Die Briefempfänger sollen sich beeilen und 
die drei Giroanweisungen noch vor Beginn des Monats Phaophi 
beim Staatsspeicher einreichen, damit sie nicht durch Fristüberschrei 
tung ungültig werden. Da der Briefschreiber Z. 20 f. von einer 
im Monate Thoth erlassenen Entscheidung des Finanzministers an 
den Strategen spricht, wonach an seiner (des Briefschreibers) Stelle 
andere Leute zum liturgischen Amte eines Steuererhebers in Vor 
schlag gebracht werden sollen, so ist es wahrscheinlich, daß der 
Privatbrief und die drei Giroanweisungen ebenfalls im Monate 
Thoth geschrieben worden sind; in diesem Falle beträgt die Frist 
bis zum Beginne des Phaophi nur wenige Tage. 
Hierbei drängt sich die Frage auf, welche Bewandtnis es 
mit dieser Eile und namentlich mit der zu vermeidenden Frist 
überschreitung hat. Man wird aus dem Papyrus nur herauslesen 
können, daß eine Giroanweisung, die im Monate Thoth ausgefertigt 
worden ist, noch in demselben Monate, nicht erst im folgenden 
Monate Phaophi, an den Bezogenen (den Staatsspeicher) einzureichen 
ist; läuft sie verspätet ein, so ist sie èxirpóGeapoç, d. i. über- 
‘ Nach dem ganzen Zusammenhänge, und da yeujpYoí als Zahlungs 
empfänger genannt werden, ist anzunehmen, daß die biaUToXiKd das Getreide 
giro betreffen, nicht das Geldgiro.
	        
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