Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  33.  Zahlung  bià  toö  beîva.

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Kai  èni  tíiç  òeuòépaç  toO  ’Eiriqp  Mnvòç  ó
Zweite  auTÒç  òià  TTá-rrou  (JiTOjiéTpou  ãWaç  òri-Quittung
  pocríujv  TTupoO  àpTápaç  réacTapeç,  T(ívovTai)
.  TOÛ  aup§ó\[o]u  (rrupoO)  r|  ß'  n.
Dritte  (  6Tri  èvvaKaiòeKaTnÇ  ópoíujç  a[\Xa]ç
Quittung  Kpieñg  dpraßa?  Tpîç  òujòéK[aT]ov,  Y[ívovTai)  (àp-I
  Taßai)  T  i'ß'-Sicht-
  /  (2.  H.)  n\ouT[â]ç  fieiuéTp(Tmai)  a[í(TOu)  la  ¿  Y]
vermerk  \  k'ò',  ujç  TrpÓK{eiTai),
Es  sind  drei  Zahlungen  erfolgt:  am  3.  Payni  ^/s  Artaben
Weizen,  am  2.  Epeiph  4  Artaben  Weizen  und  am  19.  Epeipli  3^In
Artaben  Gerste.  Schon  der  Anfang  der  Urkunde  läßt  erkennen,
daß  die  Urkunde  als  Quittungsbogen^  angelegt  war,  denn  die
Eingangsdatierung  trägt  nur  das  Jahresdatum,  nicht  auch  das
Monatsdatum.  Monat  und  Tag  werden  erst  bei  jeder  Einzelzählung ­
  angegeben.  Ein  solcher  Quittungsbogen  kann  nur  für
den  Zahler  bestimmt  sein,  und  zwar  muß  der  Zahler  bei  jeder
Zahlung  der  nämliche  sein.  Das  bezeugt  auch  die  zusammenfassende ­
  Schlußquittung.  Die  drei  Zahlungen  gehen  von  der  Genossenschaft ­
  der  Staatsbauern  aus,  sie  sind  alle  drei  für  den  Schlosser
TTerecroûxoç  bestimmt.  Die  Genossenschaft  der  Staatsbauern  hat
sicherlich  ein  Girokonto  bei  dem  Staatsspeicher  und  zahlt  durch
Wegschrift  von  ihrem  Guthaben.  Nachdem  die  Speicherverwalter
auf  Grund  der  von  dieser  Genossenschaft  ausgestellten  Giroanweisung
die  Lastschrift  in  deren  Konto  und  gleichzeitig  eine  Auszahlung
an  den  Schlosser  TTereaoOxoq  vorgenommen  haben,  bestätigen  sie
ihrem  Auftraggeber  (d.  i.  der  Genossenschaft  der  Staatsbauern)  die
Erledigung  in  der  ersten  Quittung  wie  folgt:  „es  sind  uns  zugemessen ­
  worden  (d.  i.  wir  haben  erhalten)  von  den  Staatsbauern
(òià  òripocríijuv  yeujpYÚJv)  x  Artaben  behufs  Aushändigung  an  (eîç)
den  Schlosser  TTeTeaoûxoç‘\  Wahrscheinlich  hatte  TTeTeuoôxoç  fortlaufend ­
  gewisse  Schlosserarbeiten  für  die  Genossenschaft  ausgeführt,
die  auf  diese  Weise  bezahlt  werden.
Bei  der  zweiten  Zahlung,  am  2.  Epeiph,  wechselt  der  Speicherschreiber ­
  den  Satzbau,  weil  es  ihm  unbequem  ist,  das  steife  épeipn-Gquav
  f])Liiv  nochmals  zu  wiederholen;  er  fährt  freier  fort:  ó  auròç
(d.  i.  der  Schlosser  TTeTecroûxoç)  hat  ferner  empfangen  òià  TTà-rrou
criTOjuérpou  âWaç  òqpocríiuv  irupoO  dpraßag  x.  Daß  wir  unter  TTàrroç

^  Über  die  Quittungsbögen  s.  P.  Strassb.  I  S.  29.
            
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