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Teil III. Geld-Giroverkehr.
als die beaufsichtigenden Gau- und Bezirksbehörden; 3. der ku)|ío-
Tpajupareóg als staatliches Verwaltungsoberhaupt des Dorfes; 4. der
criToXÓYoç und der ipaTreZírriç, die als Vertreter des Staatsspeichers
und der Staatskasse mit den Kornzahlungen und Geldzahlungen
zu tun haben; 5. die npeaßuTepoi tüjv YCujpTúüv als Vorstand und
Vertreter der Königsbauern, die schon wegen der zu leistenden
Fronen mit der Hausgutverwaltung in engster Berührung stehen.
Alle diese Behörden werden in Ansehung dessen, daß sie mit
dem Hausgute im Kebenamte Befassung haben, als oí là ßaffi-
XiKÙ npaTpareuópevoi bezeichnet. Der Text lautet;
'Eppiaç TÜJi èTriaiáTei TTa0úpeujç kui àpxiq)uXaKÍ[T]rii Kai
(puXaKÍTrji Kai ßamXiKdii Ypappareî Kai TOTroTpa|Li|Lia[T]eî Kai
KuupoTpappaTEÍ Kai aixoXÓYun Kai rpaTreíiini Kai to[îç] TTped-
ßuTepoiq TÜ)v YEUupTUJV Kai toîç aXXoïç toîç tò ßacriXua
TTpaTpaTeuopévoiç xaípeiv. TTpòç rpi oÍKovopíai xflç KibpTiç
KaGécriaiai TTaxcreoúç TTaxfjXoç ó x[fi]v èvxoXnv èTriòeiKvúcr[aç
Kai xj^ipoTPaTnio"]«? mç ei0i(Tx[ai] Kai òiacrxoX[fiv Xjaßibv
Trpò[ç (das weitere ist verloren).
In den Worten xoîç dXXoïç liegt der Sinn, daß nicht nur oí
dXXoi, sondern auch die vorher genannten Beamten als oí xà
ßacTiXiKtt Trpaxpaxeuópevoi gelten. Dieses 'xà ßacnXiKa* bedeutet hier
keineswegs „Staatsdienst“, denn daß der ßamXiKog Tpappaxeúç und
die übrigen genannten Beamten Staatsdienst verrichten, ist so selbst
verständlich, daß dieser Umstand keiner weiteren Betonung be
durft hätte. Aber dem Verfasser dieser Verfügung lag daran, die
nebenamtliche Tätigkeit zu betonen, er wollte hervorheben, daß
diejenigen dXXoi in Betracht kommen, welche, gleichwie die vorher
benannten Beamten, die Geschäfte für das Hausgut nebenher zu
besorgen haben.
In der Wendung 'oí xà ßamX^Kà TrpaYpaxeuópevoi' wird das
Hausgut nicht titular erwähnt, sondern nur in allgemeiner Rede
weise. Der amtliche Titel des Hausgutes kommt im Titel des
Hausgutministers zum Vorschein: ó Trpòç xôii iòíuji Xóyuji. Es
ist also *ó lòioç XÓToç’ die amtliche Bezeichnung für das Haus
gut. Den Ursprung dieser amtlichen Firma haben wir im Sonder
konto des Königs zu suchen (siehe oben S. 188).
Daß der Beisatz 'ßamXiKog* sich auch im Bereiche der Staats
behörden titular erhielt, ersieht man z. B. an den Titeln ßacnXiKO?
Tpappaxeiiç, ßaaiXiKp xpÚTreía usw. Es ist das ein geschichtlicher