Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

XVI

Berichtigungen  und  Zusätze.

S.  376  Anm.  2  lies  :  vgl.  Abschn.  98.
S.  517.  Die  alexandrinischen  über  Schuldtilgung  (vgl.  Schubart,
Archiv  V  S.  47)  nehmen  einen  besonderen  Platz  ein,  weil  sie,  wie  die
auYxiupi’lôciç  über  die  Darlehenshergabe,  vor  Gericht  aufgesetzt
werden.  Es  sind  das  Gerichtsurkunden,  keine  Notariatsurkunden.
Wahrscheinlich  hatte  das  Besitzamt  mit  diesen  Gerichtsurkunden  keine
Befassung.
            
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