Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

XVI 
Berichtigungen und Zusätze. 
S. 376 Anm. 2 lies : vgl. Abschn. 98. 
S. 517. Die alexandrinischen über Schuldtilgung (vgl. Schubart, 
Archiv V S. 47) nehmen einen besonderen Platz ein, weil sie, wie die 
auYxiupi’lôciç über die Darlehenshergabe, vor Gericht aufgesetzt 
werden. Es sind das Gerichtsurkunden, keine Notariatsurkunden. 
Wahrscheinlich hatte das Besitzamt mit diesen Gerichtsurkunden keine 
Befassung.
	        
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