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Teil in. Geld-Giroverkehr.
6. Wofür: ïcTaç, ujv uiqpeiXav^ qiitlu Kara biaTp(a(pf|v) Tf|ç auinç xpairéírjç,
rîv Kai àvaòébujKev aùioîç eiç dGéxricriv xai ÓKÚpiuaiv,
7. Betrag: dpfupíou òpaxiidç xpia[Ko](TÍaç éHnKovxa,T(ívovxai)(òpaxpai)
xH,
C. Zusatz zum Auszuge aus dem'Girobuche:
8. Rechtliche Wirkung: Kai pnbèv aùxoîç èvKaXeîv péxpi xfîç èveoxüüariç
tmépaç.
9. Unterschrift: ’AXGaieùç Kai TTaßoOg.
10. Zeit: GûiuG if.
Der Zusatz C unter 9 ist eigenartig. Man erwartet hier nach
dem Beispiele der Londoner Urkunde die Unterschrift des Zahlungsempfängers
(des bisherigen Gläubigers) Agathos Daimon; statt dessen
steht hier zunächst ’AXGaieúç, die Demenbezeichnung des Zahlers
Didymos, sodann TTaßoög, das zweite Mitglied der zahlenden Genossenschaft.
Einen Wechsel der Hände hat der Herausgeber
Wessely nicht angemerkt, doch ist wohl anzunehmen, daß eigenhändige
Unterschrift stattgefunden hat; vielleicht ist die vorliegende
Urkunde eine Abschrift. Wenn die Unterschrift *’AXGaieùç Kai TTaßoO?’
nicht völlig verkehrt ist, bleibt nur zu vermuten, daß die
vorliegende Urkunde die für den Zahlungsempfänger Agathos
Daimon behändigte Ausfertigung der Girobankbescheinigung ist,
die aus irgend einem Grunde von der anderen Partei, d. i. von
den Girozahlem, mit ihrer Unterschrift versehen wurde.
Beide Urkunden zeigen, daß die Genossenschaft des Didymos
größere geschäftliche Unternehmungen im Gange hatte und das
hierzu benötigte Geld von mehreren Geldmännem zusammenborgte;
die Geschäfte müssen ertragreich gewesen sein, da an einem und
demselben Tage die Rückzahlung von 1124 + 360 Drachmen an
zwei Geldgeber geschehen konnte.
Eine selbständige Girobankbescheinigung aus Memphis besitzen
wir in P. Lond. H S. 209 Hr. 317 (156 n. Ohr.). Leider ist
die Urkunde unvollständig, sie läßt aber erkennen, daß auch in
Memphis von den Banken nach denselben Formen, wie anderwärts,
gearbeitet wurde. Diese Urkunde läßt sich in die nämlichen Abschnitte
zerlegen:
A. Kopf des Auszuges aus dem Girobuche:
1. Zeit: "Exouç eÎKoaxoû AOxoKpáxopoç Kaíaapoç Tíxou AiXíou 'AòpiavoO
’Avxuivívou ZeßaaxoO EöaeßoOg, 0ibG Trépxrj.
‘ Berichtigung von Hunt, Gott. gel. Anz. 1897 S. 461.