348 Siebentes Buch. Zweites Kapitel.
Darauf endlich, auf der Fastensynode des Jahres 1080,
nach jahrelangen verworrenen Verhandlungen, ging der Papst
gegen Heinrich vor; jetzt glaubte er an Rudolfs Stern. Von
neuem bannte er den König mit seinen bischöflichen Anhängern.
Und auch diesmal gab er dem feierlichen Akt die ungewöhnliche
Form eines Gebetes an die Apostelfürsten. Zugleich aber ent—
setzte er jetzt Heinrich vollends seiner königlichen Gewalt über
Deutschland und Italien — während er Rudolf nur für
Deutschland anerkannte — und entband die Eingesessenen des
Reiches nochmals der Treue und des Gehorsams. Und daran
fügte er die stolze Bitte zu den Apostelfürsten, sie sollten im
Sturze Heinrichs alle Welt erkennen lassen, daß sie in ihren
Händen das Schicksal der Könige hielten und Kronen zu
nehmen wie zu verleihen vermöchten nach kirchlicher Schuld
und kurialem Verdienste.
Aber es gab zu denken, daß gerade jetzt die Souveränität
der Staatsgewalt in dem gelehrten Ravennater Juristen Peter
Crassus einen geschickten Verteidiger fand, dessen Thätigkeit
um so beachtenswerter erscheint, als sie neben der biblischen,
klassischen und patristischen Litteratur auch die justinianischen
Rechtsquellen heranzieht.
IV.
Während der Papst in Rom sich im öffentlichen Gottes—
dienste des Ostermontags bis zu der Prophezeiung hinreißen
ließ, sein deutscher Widersacher werde bis zu bestimmter Frist
widerrufen oder untergehen, erklärten sich die konigstreuen
Bischöfe in Bamberg zu Ossern entschieden gegen Gregor.
Noch allgemeiner und heftiger fiel ihr Protest zu Pfingsten in
Mainz aus: das Haupt der Pest verbreitenden Schlange sollte
gänzlich abgeschnitten werden. Und so konnte denn Heinrich IV.
guten Mutes in den erneuten Kampf wider Gegenkönig und
Papst gehen.
In Deutschland zog er mit einem Heere ins Sachsenland;
an der Grune, nicht fern der weißen Elster, im Bistum
Naumburg, ward er am 15. Oktober 1080 geschlagen. Aber