Metadata: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

348 Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 
Darauf endlich, auf der Fastensynode des Jahres 1080, 
nach jahrelangen verworrenen Verhandlungen, ging der Papst 
gegen Heinrich vor; jetzt glaubte er an Rudolfs Stern. Von 
neuem bannte er den König mit seinen bischöflichen Anhängern. 
Und auch diesmal gab er dem feierlichen Akt die ungewöhnliche 
Form eines Gebetes an die Apostelfürsten. Zugleich aber ent— 
setzte er jetzt Heinrich vollends seiner königlichen Gewalt über 
Deutschland und Italien — während er Rudolf nur für 
Deutschland anerkannte — und entband die Eingesessenen des 
Reiches nochmals der Treue und des Gehorsams. Und daran 
fügte er die stolze Bitte zu den Apostelfürsten, sie sollten im 
Sturze Heinrichs alle Welt erkennen lassen, daß sie in ihren 
Händen das Schicksal der Könige hielten und Kronen zu 
nehmen wie zu verleihen vermöchten nach kirchlicher Schuld 
und kurialem Verdienste. 
Aber es gab zu denken, daß gerade jetzt die Souveränität 
der Staatsgewalt in dem gelehrten Ravennater Juristen Peter 
Crassus einen geschickten Verteidiger fand, dessen Thätigkeit 
um so beachtenswerter erscheint, als sie neben der biblischen, 
klassischen und patristischen Litteratur auch die justinianischen 
Rechtsquellen heranzieht. 
IV. 
Während der Papst in Rom sich im öffentlichen Gottes— 
dienste des Ostermontags bis zu der Prophezeiung hinreißen 
ließ, sein deutscher Widersacher werde bis zu bestimmter Frist 
widerrufen oder untergehen, erklärten sich die konigstreuen 
Bischöfe in Bamberg zu Ossern entschieden gegen Gregor. 
Noch allgemeiner und heftiger fiel ihr Protest zu Pfingsten in 
Mainz aus: das Haupt der Pest verbreitenden Schlange sollte 
gänzlich abgeschnitten werden. Und so konnte denn Heinrich IV. 
guten Mutes in den erneuten Kampf wider Gegenkönig und 
Papst gehen. 
In Deutschland zog er mit einem Heere ins Sachsenland; 
an der Grune, nicht fern der weißen Elster, im Bistum 
Naumburg, ward er am 15. Oktober 1080 geschlagen. Aber
	        
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