Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 48. Giroquittung. 
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Zu deutsch: „Chosion, Sohn des Sarapion und der Sarapias, 
Enkel des Harpokration, gebürtig aus Oxyrhynchos, an Frau Tanen- 
teris, Tochter des Thonis und der Zoilus, Enkelin des Thonis, 
gebürtig aus derselben Stadt, handelnd im Beisein ihres Frauen 
vormundes Demetrios, Sohnes des Horion und der Arsinoe, (eben 
falls) gebürtig aus derselben Stadt, Gruß zuvor. Ich bekenne hier 
mit, daß ich von dir durch Vermittelung des Heliodoros und der 
gemeinsam mit ihm bestellten Inspektoren der Serapeum-Bank zu 
Oxyrhynchos, auf die ein Pachtangebot ^ durch Epimachos ab 
gegeben worden ist, vierhundert Silberdrachmen kaiserlicher Prä- 
gung2 empfangen habe als Zahlung für Nahrung, Speiseöl, Kleidung 
und allerlei andere Unkosten für zwei Jahre, während welcher 
Zeit meine Sklavin Sarapias deine Tochter Helene genährt hat, 
die du jetzt zurückempfangen hast, von der Brust entwöhnt, nach 
dem ihr jedwede Pflege zuteil geworden ist. Ich habe nunmehr 
keine Forderung mehr an dich und werde auch künftig keine stellen 
noch sonst dich behelligen, weder dieser Verhältnisse wegen, noch 
irgend einer anderen Sache wegen, was es auch sei, gerechnet bis 
auf den heutigen Tag. Diese Quittung ist vollgültig. Im Jahre 28 
des Imperator Caesar Marcus Aurelius Commodus Antoninus Pius 
Felix Augustus Armeniacus Medicus Parthicus Sarmaticus Germa- 
nicus Maximus Britannicus, am 15, Phaophi. (2. Hand) Ich Chosion, 
Sohn des Sarapion, habe die vierhundert Drachmen an Kosten für 
die Nährung empfangen und habe keine Forderung mehr, wie 
oben geschrieben steht. Ich Tanenteris, Tochter des Thonis, im 
Beisein meines Frauenvormundes Demetrios, Sohnes des Horion, 
stimme bei. Ich habe meine Tochter zurückempfangen, wie oben 
geschrieben steht. Ich Plution, Sohn des Hermes, habe für sie* 
die Unterschriften geleistet, da sie schreibunkundig sind“. 
Diese Quittung ist weder vor einem Notar, noch vor einer 
Bank aufgesetzt worden, sie ist vielmehr ein Handschein (Homo 
logie in Briefform). Da beide Partner unterschreiben, muß der 
Handschein mindestens in zwei gleichlautenden Ausfertigungen, 
je eine für Chosion und für Tanenteris, hergestellt worden sein. 
Den Hintergrund für diesen Handschein bildet die selbständige 
Girobankbescheinigung, die Tanenteris von der Bank erhielt, 
nachdem sie die 400 Drachmen auf das Girokonto des Chosion 
‘ vgl. oben S. 23. * d. h. keine alten Ptolemäermünzen. 
® Plution ist Schreibvertreter für beide Partner, d i. für Chosion und 
für Tanenteris.
	        
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