Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  48.  Giroquittung.

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Zu  deutsch:  „Chosion,  Sohn  des  Sarapion  und  der  Sarapias,
Enkel  des  Harpokration,  gebürtig  aus  Oxyrhynchos,  an  Frau  Tanenteris,
  Tochter  des  Thonis  und  der  Zoilus,  Enkelin  des  Thonis,
gebürtig  aus  derselben  Stadt,  handelnd  im  Beisein  ihres  Frauenvormundes ­
  Demetrios,  Sohnes  des  Horion  und  der  Arsinoe,  (ebenfalls) ­
  gebürtig  aus  derselben  Stadt,  Gruß  zuvor.  Ich  bekenne  hiermit, ­
  daß  ich  von  dir  durch  Vermittelung  des  Heliodoros  und  der
gemeinsam  mit  ihm  bestellten  Inspektoren  der  Serapeum-Bank  zu
Oxyrhynchos,  auf  die  ein  Pachtangebot  ^  durch  Epimachos  abgegeben ­
  worden  ist,  vierhundert  Silberdrachmen  kaiserlicher  Prägung2
  empfangen  habe  als  Zahlung  für  Nahrung,  Speiseöl,  Kleidung
und  allerlei  andere  Unkosten  für  zwei  Jahre,  während  welcher
Zeit  meine  Sklavin  Sarapias  deine  Tochter  Helene  genährt  hat,
die  du  jetzt  zurückempfangen  hast,  von  der  Brust  entwöhnt,  nachdem ­
  ihr  jedwede  Pflege  zuteil  geworden  ist.  Ich  habe  nunmehr
keine  Forderung  mehr  an  dich  und  werde  auch  künftig  keine  stellen
noch  sonst  dich  behelligen,  weder  dieser  Verhältnisse  wegen,  noch
irgend  einer  anderen  Sache  wegen,  was  es  auch  sei,  gerechnet  bis
auf  den  heutigen  Tag.  Diese  Quittung  ist  vollgültig.  Im  Jahre  28
des  Imperator  Caesar  Marcus  Aurelius  Commodus  Antoninus  Pius
Felix  Augustus  Armeniacus  Medicus  Parthicus  Sarmaticus  Germanicus
  Maximus  Britannicus,  am  15,  Phaophi.  (2.  Hand)  Ich  Chosion,
Sohn  des  Sarapion,  habe  die  vierhundert  Drachmen  an  Kosten  für
die  Nährung  empfangen  und  habe  keine  Forderung  mehr,  wie
oben  geschrieben  steht.  Ich  Tanenteris,  Tochter  des  Thonis,  im
Beisein  meines  Frauenvormundes  Demetrios,  Sohnes  des  Horion,
stimme  bei.  Ich  habe  meine  Tochter  zurückempfangen,  wie  oben
geschrieben  steht.  Ich  Plution,  Sohn  des  Hermes,  habe  für  sie*
die  Unterschriften  geleistet,  da  sie  schreibunkundig  sind“.
Diese  Quittung  ist  weder  vor  einem  Notar,  noch  vor  einer
Bank  aufgesetzt  worden,  sie  ist  vielmehr  ein  Handschein  (Homologie ­
  in  Briefform).  Da  beide  Partner  unterschreiben,  muß  der
Handschein  mindestens  in  zwei  gleichlautenden  Ausfertigungen,
je  eine  für  Chosion  und  für  Tanenteris,  hergestellt  worden  sein.
Den  Hintergrund  für  diesen  Handschein  bildet  die  selbständige
Girobankbescheinigung,  die  Tanenteris  von  der  Bank  erhielt,
nachdem  sie  die  400  Drachmen  auf  das  Girokonto  des  Chosion
‘  vgl.  oben  S.  23.  *  d.  h.  keine  alten  Ptolemäermünzen.
®  Plution  ist  Schreibvertreter  für  beide  Partner,  d  i.  für  Chosion  und
für  Tanenteris.
            
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