Abschn. 3. Die ptolemäischen Staatskassen und Banken.
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fÍToXeiLiaíç, noch den Namen ’ApffivóriM daher erübrigt nur, die
beiden Orte Ptoleraais und Arsinoe als Dörfer anzusehen und eine
Staatskasse in diesen Dörfern zu vermuten.
TTÚ0UJV hat als rpaTrelíiriç sowohl mit der TpáireZia in Ptole-
rnais, als auch mit der xpÚTreCa in Arsinoe Befassung, er muß also
in irgend einer dienstlichen Beziehung zu jeder von beiden
xpÚTreZai gestanden haben. Da die Zahlungen mit öffentlichen
Bauten in jener Gegend Zusammenhängen, so möchte ich auf die
Möglichkeit hin weisen, daß beide xpÚTreíai Zweigstellen der
Staatskasse in der Gauhauptstadt sind, die in jenen Dörfern aus
Anlaß der Staatsbauten — vielleicht nur vorübergehend — ein
gerichtet und gemeinsam jenem TTu0ujv unterstellt worden waren.
Daß es Staatskassen auch in Kwgm gab, beweist außer P. Kev.
Laws 75 noch P. Hib. I 66 (228 v. Ohr.); hier lautet die Adresse
eines Dienstschreibens: xpaneCixpi Kuuixou. Der Hauptort des Kujíxpç
XÓTTOÇ ist Oepîxiç, ein Dorf2. Freilich ist diese Stellung von Oeßixi?
ein Ausnahmeverhältnis.
2. Gab es in ptolemäischer Zeit Banken in den
Hauptstädten und Banken in den Dörfern? Man kann
nicht schwanken, daß es mindestens in allen Hauptstädten Banken
gegeben haben muß, die den privaten Geldverkehr für Geldmänner,
Geschäftsleute und Reisende vermittelten; indessen ist der Nach
weis ptolemäischer Banken sehr schwer, weil sich die Firma einer
Bank von der Firma einer Staatskasse nicht unterscheidet. Wenn
es z. ß. in P. Grenf. II 32, 12 (101 v. Ohr.) heißt: xé(xaKxai) èm
xfjv èv Kpo(KOÒí\ujv KÓXei) xpá(7TeZav), èqp’ pç TTavícTKOç, so deutet
nichts die Staatskasse an. Der Papyrusschreiber wie alle anderen
Beteiligten wußten eben ganz genau, wer TTavídKoç war. Erst
wenn wir weiter lesen, daß an die xpátreía die Umsatzsteuer
auf Grund des voraufgehenden Kaufvertrages gezahlt wird, sind
wir darüber klar, daß TTavíffKoç nicht Vorsteher einer Bank sein
kann, sondern Vorsteher der Staatskasse sein muß. So liegen die
Fälle in der Regel.
Immerhin wird man aus einigen wenigen Urkunden das
Vorhandensein von Banken erschließen können. P. Reinach 7 (um
‘ Welches Arsinoe in P. gr. Eleph. 15, 4 und 28, 2 (um 223 v. Chr.) ge
meint ist, bleibt unklar; es ist hier von der Staatskasse zu Arsinoe die
Rede. Wilcken, Archiv V S. 214 f., hält dieses Arsinoe für ein Dorf in der
Thebais.
* Grenfell und Hunt, P. Hib. I S. 8 f.