Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Âbschn.  65.  Das  ¿iríaTaXpa  des  Besitzamtes.

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Zu  deutsch  in  freier  Form:  „An  Dionysios  und  Theon,  weiland
Gymnasiarchen,  jetzige  Direktoren  des  arsinoitischen  Besitzamtes.
Absenderin  :  Apia,  Tochter  des  Heras,  Enkelin  des  Heraklas,  gebürtig
vom  Dorfe  Theadelpheia  des  themistischen  Kreises,  handelnd  im
Einvernehmen  mit  ihrem  Frauenvormunde  Teos,  dem  Sohne  ihrer
Schwester  Tanepheros  und  des  Sambas.  Im  Besitzamte  lagert  unter
meinem  Namen  (ëxini  èv  duoTpatpfji)  ein  Besitzrecht  in  Form  eines
Anteilscheines  über  ^/2  +  ^/lo  Teil  eines  Hauses  nebst  Hofes,  das
uns  Teilhabern  gemeinsam  und  ohne  räumliche  Zerteilung  gehört^.
Das  Haus  nennt  man  noch  nach  dem  früheren  Besitzer:  Haus  des
Theon,  genannt  Sokrates,  Sohnes  des  Heron.  Der  Anteilschein
berechtigt  dazu,  daß  die  Teilhaber  die  gesamten  Wohnräume  desselben ­
  Hauses  umsonst  bewohnen,  indem  sie  sich  wegen  des  Nebeneinanderwohnens ­
  einigen.  Das  Haus  liegt  im  Dorfe  Theadelpheia.
Von  diesem  meinem  Anteilscheine  will  ich  ein  Fünftel  veräußern,
und  zwar  derart,  daß  dieses  Fünftel  sich  ebenfalls  auf  das  gesamte
Haus  nebst  Hof  sowie  auf  das  Wohnrecht  in  Hinsicht  aller  Wohnräume ­
  bezieht  2.  Käufer  ist  Sokrates,  Sohn  des  Didas,  Enkel  des
Sambas,  ansässig  im  Stadtteile  Bi0uvä»v  Maíuuvoç  (zu  Arsinoe),  der
bei  Anmeldung®  dieses  seines  Kaufes  erstmalig  mit  seinem  Namen
im  Besitzamte  erscheinen  wird.  Der  Kaufpreis  soll  zweihundert
Silberdrachmen  betragen.  Ich  melde  daher  diese  meine  Absicht
hiermit  an,  damit  der  Vorsteher  der  Staatsnotariatszweigstelle  *  zu
Theadelpheia  ermächtigt  wird,  mit  mir  wegen  des  Vertragsabschlusses
in  üblicher  Weise  in  Verbindung  zu  treten“.
Die  Urkunde  ist  zunächst  wieder  eine  Bestätigung  dafür,
daß  das  Besitzamt  der  Gauhauptstadt  das  alleinige  Archiv  für  den
ganzen  Gau  bildet  (vgl.  S.  284);  auch  die  Dorfnotare  sind,  wie
das  selbstverständlich  ist,  an  das  èTríUTaXina  des  Besitzamtes  in  der
Gauhauptstadt  gebunden.  Die  Schlagworte  im  Anträge  sind:
ëxu)  èv  àíroTpacpr),  ferner  ßouXopai  èHoiKovoprjuai  und  òiò  upouay-TéXXo»,
  07TUJÇ  èuiUTaXf).  Das  Besitzrecht  stützt  sich  auf  die
UTTOTpaqpn  (Abschn.  77),  nicht  auf  die  avaypacpn  (Abschn.  80);
die  letztere  ist  nur  eine  dienstmäßige  Bestätigung  der  ersteren.
*  vgl.  P.  Straßb.  I  S.  55;  Weiss,  Archiv  IV  S.  333  ff.
*  Das  einträchtige  Beisammenwohnen  wird  bei  einer  derartigen  Vermehrung ­
  der  Teilhaber  immer  schwieriger,  weil  die  Einigung  über  die  den
einzelnen  Teilhabern  zuzuweisenden  Räume  schwieriger  wird.
®  d.  h.  durch  die  àuoypacpi')  (vgl.  Abschn.  77).
*  vgl.  S.  275.
            
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