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Teil IV. Girobanknotariat.
Vertragsinhalt nicht aufweisen \ sondern einfach lauten, z.B. P. dem.
Cairo 30607 (um 128 v. Chr.): ’’Exouç ¡Liß, Mexeip C. TTéTriujKev eiç
dvaypacpriv. Eine Unterschrift in dieser Form enthält lediglich eine
Bescheinigung nach Form des Punktes 2 — wobei allerdings der
Tag des Vertragschlusses fehlt —, nicht aber auch einen Auszug
nach Form des Punktes 1. Darum scheint es, daß der in der Ver
ordnung verlangte griechische Auszug nicht unter den demotischen
Vertrag zu setzen, sondern in eine hierfür besonders vor
handene Übersicht des griechischen Notariates einzutragen
war. Diese Deutung wird auch in den Worten liegen: ÚTTOTpáqpeiv
rjiLiáç èviexaxévai eíç xPh^axicrpov. War nun, wie ich oben (S. 281)
vermutete, das Archiv schon in ptolemäischer Zeit vom Notariate
getrennt, so diente diese Übersicht dazu, den Vertrag in das Archiv
überzuführen. Wie wir oben (S. 420) zu dem Ergebnisse kamen,
daß der Notariatsvermerk unter einem Hütervertrage das Einträgen
in eine Übersicht bedeutet, die dazu dient, die Hüterverträge aus
dem Geschäftskreise des Notariates in den Geschäftskreis des Hüters
überzuführen, so führt uns auch das 'èvxexaxévai’ im P. Par. 65
dahin, ein Einträgen des demotischen Vertrages in eine solche
Übersicht zu vermuten, die dazu dient, die demotischen Verträge
in den Geschäftskreis des Tempelarchives überzuführen. Da das
griechische Notariat vermutlich eine Ausfertigung des demotischen
Vertrages der VertragsurschriftenroUe anfügt (siehe oben S. 423),
so dient jene Übersicht vielleicht zur Ergänzung dieser Urschriften
rolle und zugleich zur Anfertigung der dienstlichen Meldung an
das Archiv nach Art der römischen Vertragsmelderolle.
Über die Behandlung der agoranomischen Verträge in ptole
mäischer Zeit wissen wir nichts.
B. Römische Zeit.
Während wir über das Verhältnis der ptolemäischen
Notariate zu den ptolemäischen Archiven unzulänglich unterrichtet
sind und daher das Vorhandensein der Vertragsmelderolle nur in
unbestimmter Form vermuten können, sehen wir in römischer
Zeit klarer. Hier wissen wir bestimmt, daß die Vertragsmelde
rolle dazu dient, die Verträge aus dem Notariate in das
Besitzamt hinüberzumelden.
Die Vertragsmelderolle des Notariats wird im allgemeinen mit
dem ersten Tage eines jeden Monates neu angelegt, wie dies auch
^ Über den P. dem. Rylands 45 (42 n. Chr.) siehe Abschn. 84.