Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

audiaGeíç  als  des  Dolmetschers,  dessen  Büro  räumlich  vom  ypacpeiov
getrennt  gewesen  sein  muß.  Aus  dem  „Einsenden“  folgt,  daß  der
(TuOTaGeíç  nicht  im  ypacpeiov  selber  tätig  ist,  also  kein  Notar  sein  kann.
Die  Übersetzung  von  P.  Ausonia  3  lautet  nunmehr:  „Apollonius
genannt  Didymos,  Sohn  des  Apollonius,  Hülfsbeamter  der  Staatsnotariatszweigstelle ­
  des  Westkreises  im  oxyrhynchitischen  Gaue.  Ich
bringe  zur  Absendung  die  vorliegende  YertragsurschriftenroUe  mit
dem  darin  enthaltenen,  von  mir  im  Monate  Mesure  des  laufenden
Jahres  bearbeiteten  einen  Vertrage,  sowie  in  einer  Vertragsmelderolle ­
  und  in  einem  Versandnachweise  den  gleichen  Vertrag.  In
ebendiesem  Monate  ist  nämlich  9  Tage  lang  kein  Vertrag  behandelt
worden.  Im  Jahre  17  usw.“
Der  vor  einem  Staatsnotariate  im  Faijum  abgeschlossene  Vertrag ­
  CPU.  27  (190  n.  Chr.)  trägt  am  Fuße  folgenden,  anscheinend
ebenfalls  von  einem  Beamten  dieses  Notariates  herrührenden  Vermerk: ­
  Kttiex®  k  L  cpaiu  X~  ÔTipo  e5eòõ“i.  Ich  möchte  folgende  Auflösung ­
  Vorschlägen:  KaTexib(picra)  \  (ëxouç)  0aúj((pi)  X“,  òtmo(críuj)
è2éòiu(Ka),  und  zur  Erklärung  folgendes  vermuten:  dieser  Vertrag
ist  am  30.  Phaophi,  also  am  letzten  Tage  des  Monats,  als  letzter
Vertrag  an  die  Vertragsurschriftenrolle  für  den  Monat  Phaophi
angeklebt  worden  ;  der  Auszug  aus  ebendiesem  Vertrage  war
mithin  der  hinterste  Auszug  in  der  für  das  Besitzamt  bestimmten
Vertragsmelderolle.  Daher  wurde  die  Vertragsmelderolle,  als
der  Auszug  aus  CPR.  27  in  dieselbe  übertragen  war,  abgeschlossen
und  an  das  Besitzamt  abgesandt.  Das  Besitzamt  heißt  tò  òripórnov,
gleichwie  jede  andere  Staatsbehörde,  z.  B.  der  Staatsspeicher  (siehe
oben  S.  41).  Daher  bedeutet  òriiLio(aíu))  èHéòuj(Ka):  „dem  Besitzamte ­
  übermittelt“.  Der  ganze  Vermerk  wird  wie  folgt  zu  erklären
sein:  „ich  habe  den  vorstehenden  Vertrag  am  30.  Phaophi  des
Jahres  30  in  die  YertragsurschriftenroUe  des  Notariates  eingeklebt
und  an  demselben  Tage  ebendiesen  Vertrag  in  Form  eines  Auszuges ­
  (mittelst  der  VertragsmelderoUe  für  den  Monat  Phaophi)  an
das  Besitzamt  eingesandt“.
Derjenige  Beamte  des  Notariates,  welcher  mit  der  avaTpaq)f|
der  Verträge  Befassung  hat,  wird  in  zwei  ptolemäischen  Urkunden ­
  mit  dem  Titel  ó  irpòç  rf)  dvaTpacpf)  bezeichnet.  In  dem
von  Wessely  herausgegebenen  Wiener  demotischen  Papyrus  26
vom  Jahre  121  v.  Chr.  (Wiener  Studien  UI  S.  1)  lautet  der  àvaypacpií-Vermerk
  des  griechischen  Notariates:  ‘HpuKXeíòriç  ó  trap’’Appiu-*

  vgl.  die  Berichtigung  von  Hunt,  Gott.  gel.  Anz.  1897  S.  464.
            
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