Abschn. 99. Die “trepiXuai? der Schuldurkunde.
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I. Chichoïs läßt am 20. Tybi im Girowege (durch Lastschrift
in seinem Girokonto) durch die Bank des Syros 220 Drachmen
für Stotoetis bereitstellen. Über die Zahlung des Chichoïs
fertigt die Bank eine biaypaípií aus. Zu diesem Zwecke nimmt
die Bank ein Papyrusblatt, etwa 23 cm hoch und 83 cm breit,
und schreibt die òiaypacpn auf dem rechten Drittel, und zwar
in der oberen Hälfte dieses Drittels, nieder (Z. 21—25). Die
linken zwei Drittel des Blattes in einer Breite von etwa 52 cm
bleiben leer, weil dort der Staatsnotariatsvertrag noch seinen
Platz finden solD.
n. Sieben Tage später, am 27. Tybi, begeben sich Chichoïs und
Stotoetis gemeinsam zum Staatsnotariate, legen den Papyrus (zu
Punkt I) vor und beantragen, den Vertrag aufzusetzen. Letzteres
geschieht. Der Vertrag bedeckt die linken zwei Drittel des
Blattes 2 (Z. 1—17). Es bildet jetzt also der Vertrag die Spalte 1,
die òiaTpaqpi) die Spalte 2. Bruder und Schwester erhalten je
eine Ausfertigung.
III. An demselben Tage (27. Tybi) begeben sich Chichoïs und
Stotoetis, vielleicht auch nur Stotoetis allein, zur Bank. Die
Bank zahlt an Stotoetis die 220 Drachmen aus, und Stotoetis
schreibt die biroTpacph zur òiaypaqpií (Z. 26—31). Die Bank
urkunde (Z. 21—31) wird zu den unselbständigen Giro
bankverträgen (siehe oben S. 330) zu zählen sein; aller
dings fehlt die Unterschrift des Bankbeamten^.
Damit war die Sache ordnungsmäßig erledigt. Hach kaum
3 Monaten aber müssen sich beide Geschwister gezankt haben.
Jähzornig, wie manche Frauen sind, so müssen wir vermuten, läuft
Stotoetis zu ihrem Bruder und legt ihm die 220 Drachmen kurzer
hand vor die Füße. Daß auf solche Weise die Rückgabe geschah
und nicht etwa wieder durch die Bank, folgt aus den Worten (Z. 34)
òià x»PÓÇ- Nunmehr nimmt die Sache rückwärts folgenden Verlauf:
‘ Die Abmessungen ergeben sich aus dem Abbilde des Papyrus auf
Tafel 20 bis 22 des Bandes III der Londoner Papyri.
* Die Zeilenlänge des Vertrages beträgt 47 cm. Zwischen dem Vertrage
(Spalte 1) und der biaypacpú (Spalte 2) befindet sich ausweislich des Abbildes
keine Klebung ; folglich ist die biaypaçú nicht etwa nachträglich an Spalte 1
angeklebt worden.
® Die biaypacpú wird als àvTÍypaçov bezeichnet; darunter ist hier
nicht die „Abschrift“ zu verstehen, sondern die „Ausfertigung“ aus dem
Girobuche. Vgl. die Erklärungen des dvriypatpov oben S. 358.