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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
15. f| TpáTTcZa TrXricriov toö 'Eppaiou, benannt nach dem
'Eppmov, bezeugt für die Zeit um 158.
16. f| TparreCa TTXaxíaç fuiLivatríou, benannt nach der
TtXaTÎa fuiavacTíou, bezeugt für die Jahre 163 und 166; vielleicht
übereinstimmend mit Nr. 9.
Das ist eine stattliche Anzahl von Banken für die Gauhaupt
stadt des Faijum. Immerhin wird man zu berücksichtigen haben,
daß diese Banken nicht sämtlich gleichzeitig vorhanden waren;
die eine oder andere hörte auf zu bestehen, wieder andere taten
sich neu auf, wie das im Geschäftsleben zu geschehen pflegt.
Einige Inhaber besaßen ihre Bank lange Jahre. So ist Aíòupoç
für die Bank im Stadtteile Opepei für die Zeit von 149 bis 167
nachweisbar 1. Ein gewisser AióHevoç ó Kai Zapanioiv besaß die
Bank in der aioà ’AGrjvdç nachweislich von 157 bis 166^, ein
gewisser MéXaç die Bank gegenüber dem Tuxaîov nachweislich
von 142 bis 150^ Etliche Banken bestanden viele Jahrzehnte;
so ist die Bank im Stadtteile dJpepei von der Zeit Trajans bis zum
Jahre 167, die Bank Ayopaç von Hadrian bis 151, die Bank im
Stadtteile fupvauíou von rund 140 bis 159, die Bank in der crtoà
AGrjvâç von 136 bis 166 nachweisbar.
Welche Banken gleichzeitig nebeneinander bestanden
haben, ist nur in wenigen Fällen sicher zu ermitteln, da die
Urkunden, so zahlreich sie auch sonst sind, für diese Feststellung
noch nicht ausreichen. Immerhin läßt sich aus der Liste B ersehen,
daß um das Jahr 147 sieben Banken für Arsinoe bezeugt sind,
nämlich die Banken im dpqpoòov Opepei, Afopâç, im dpqpoòov
fupvacTíou, in der atoa ’AGrjvdç, beim Tuxaîov, beim Zeßacrieiov
sowie die Tapeiuuv-Bank (Staatsbank). Für die Jahre vorher und
nachher gelingt der Nachweis für 5, 4 und weniger Banken.
Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß nur in Arsinoe,
nicht auch, soweit unsere Kenntnis reicht, in Oxyrhynchos und
Hermupolis, die Gepflogenheit besteht, Privatbanken nach Stadt
teilen und Gebäuden zu benennen. In Oxyrhynchos und
Hermupolis werden die Privatbanken, wie das in Arsinoe nur
gelegentlich geschieht, durchweg nach ihren Inhabern benannt*.
In Oxyrhynchos ist die Staatsbank (r) èni toö Zaparreiou xpa-
» CPR. 15 und P. Lond. II S. 221 Nr. 336.
* P. Lond. II S. 198 Nr. 320 und S. 199 Nr. 333; vgl. CPR. 206.
« P. Teb. II 398 und 395.
* Ebenso ist es in Alexandreia (Zeit des Augustus) nach Schubart,
Archiv V S. 130 Anm. 3.