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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
Noch spärlicher fließen die Quellen für die Banken in den
Dörfern. Meines Wissens sind solche Banken nur für Dionysias
imFaijum bezeugt, vielleicht auch noch für Karanis. Für Dionysias
aber bringen die Urkunden den Beweis, daß dort zwei Banken
gleichzeitig bestanden. Es wird kaum daran zu zweifeln sein, daß
auch in vielen anderen Dörfern des Faijum, ebenso wie in Dörfern
anderer Gaue, Banken vorhanden waren.
Liste F. Die Banken in den Dörfern.
Lfde.
Nr.
Jahr.
Beleg.
Bankfirma.
1
2
3
4
5
131
134
134
150
136
BGU. 70
P. Lond. III S. 170
Nr. 907,10
P. Lond. III S. 170
Nr. 907, 4
BGU. 468, 3
P. Lond. II S. 118
Nr. 255,19
f] TTaXapi'i&ouç toO ’Ovvibqppeiuç xpÓTreZa
Aiovuaidboç
xpdueZa Aiovuoidboç TTaXapri&ouç xoO
’Ovvvbqppioç
f] Xaipi^povoç Kol pexóxujv xpdueZa A i o-
[vo]ôid[b]oç
TTaXapjíbouç Kai pexóxujv xpduela
Aiovuaidboç
h xpdueZa (in Karanis?)*
Ein Bankhalter (rpaneZÍTriç) mußte vermögend* sein, um
die Betriebsmittel hergeben zu können. Daher finden wir Leute
als Bankhalter, die ein an reichen Besitz geknüpftes liturgisches
Amt bekleideten, z. B. CPR. 15, 4 (149 n. Chr.): òià Tfjç Aiòúpou
KCKoaprjTeuKÓTOç ipaTréZtiç.
Abschnitt 7.
Der Begriff ipáiteZia.
Aus den vorbehandelten Abschnitten geht hervor, daß der
Begriff rpÚTieZa eine verschiedenartige Bedeutung hat, je nach der
Stellung, die die ipdueZa einnimmt. Es ist eigentümlich, daß die
griechische Sprache den Fortschritten des Wirtschaftslebens nicht
gefolgt ist, um für die verschiedenen Arten der ipáneía verschiedene
Benennungen zu prägen; für uns erwachsen daraus vielfach große
* vgl. oben S, 15.
* Über die Vermögenslage der Direktoren der Staatskasse siehe S. 19.