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Abschn. 7. Der Begriff rpátreZa. 39
Schwierigkeiten. Die verschiedenartigen Bedeutungen, die ich in
Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse hier nebeneinander
stelle, sind folgende:
1. Staatskasse; eine Behörde, die nur die Staatsgelder und
die mit den Staatsgeldern zusammenhängenden Kassenurkunden
verwaltet.
2. Staatsbank; eine staatsseitig verpachtete Bank, die den
Giroverkehr zwischen den übrigen Privatbanken einerseits und
der Staatskasse andererseits vermittelt, daneben aber Privatgeschäfte
betreibt, wie jede andere Bank.
3. Privatbank; ein Privatgeschäft.
4. Tempelkasse; sie dient nur den Zwecken der Tempel
verwaltung und darf weder als Bank bezeichnet, noch mit der
Staatskasse verwechselt werden. Bisweilen mögen Staatskassen
im Tempelbezirk gelegen haben (siehe oben S. 7 Anm. 7); oder es
waren Privatbanken mietsweise in Nebenräumen eines Tempels^
untergebracht, z. B. im Serapeum zu Oxyrhynchos (siehe oben
S. 25). Diese Staatskassen und Privatbanken darf man dieserhalb
nicht als Tempelkassen ansehen. Der Ausdruck „Tempelbank“, den
man öfters findet, ist ungenau und irreführend.
Allerdings ist die Möglichkeit nicht abzuweisen, daß hin und
wieder die Tempelkassen nebenher auch mit Bankgeschäften
für das breite Publikum sich befaßten. Ein solcher Fall liegt
vielleicht in dem unveröffentlichten Straßburger Papyrus Inv,
Nr. 2067 aus der Zeit des Augustus vor. Der Papyrus betrifft
den Verkauf einer Sklavin, und das Zahlungsgeschäft wurde geregelt
[Kttia cröJpßoXov xfjç íepâç ZunvîiTiKtjç Tp[aTréZ]Tiç, èv & aí eÍKÓveç*
aÙTfjç òr|Xo0v[Tai]. Leider ist die Urkunde so stark zerstört, daß
man nicht erkennen kann, inwiefern hier die íepà rpáneía in
Syene bei dem Kaufe beteiligt ist.
5. Stadtkasse (iroXmKfi xpaireZa); sie dient nur für die
städtische Verwaltung.
6. Kasse eines Privatmannes (Geldmannes) oder einer
größeren Wirtschaftseinrichtung (Privatdomäne u. dgl.)®.
’ In Kairo sieht man öfter, daß Kaufläden, Apotheken u. dgl. in den
nach der Straße helegenen Teilen der Moscheen untergebracht sind.
* Das sind die „Leibesmerkmale“ (Signalement) der Sklavin.
* z. B. BGU. 719, 9 f.: kuI cruvxopOb xô ulip pou l[TOTofi]Ti Koi "fípip
TOÎÇ byoi ev . . . exiaç . . . [év ^ (?) pOXoç 0r|ßai]K0q aùv xpairéíij ktX. Diese
xpdTreZa ist eine Kassenstube für den Privatbedarf der Besitzung.