Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Abschn. 7. Der Begriff rpátreZa. 39 
Schwierigkeiten. Die verschiedenartigen Bedeutungen, die ich in 
Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse hier nebeneinander 
stelle, sind folgende: 
1. Staatskasse; eine Behörde, die nur die Staatsgelder und 
die mit den Staatsgeldern zusammenhängenden Kassenurkunden 
verwaltet. 
2. Staatsbank; eine staatsseitig verpachtete Bank, die den 
Giroverkehr zwischen den übrigen Privatbanken einerseits und 
der Staatskasse andererseits vermittelt, daneben aber Privatgeschäfte 
betreibt, wie jede andere Bank. 
3. Privatbank; ein Privatgeschäft. 
4. Tempelkasse; sie dient nur den Zwecken der Tempel 
verwaltung und darf weder als Bank bezeichnet, noch mit der 
Staatskasse verwechselt werden. Bisweilen mögen Staatskassen 
im Tempelbezirk gelegen haben (siehe oben S. 7 Anm. 7); oder es 
waren Privatbanken mietsweise in Nebenräumen eines Tempels^ 
untergebracht, z. B. im Serapeum zu Oxyrhynchos (siehe oben 
S. 25). Diese Staatskassen und Privatbanken darf man dieserhalb 
nicht als Tempelkassen ansehen. Der Ausdruck „Tempelbank“, den 
man öfters findet, ist ungenau und irreführend. 
Allerdings ist die Möglichkeit nicht abzuweisen, daß hin und 
wieder die Tempelkassen nebenher auch mit Bankgeschäften 
für das breite Publikum sich befaßten. Ein solcher Fall liegt 
vielleicht in dem unveröffentlichten Straßburger Papyrus Inv, 
Nr. 2067 aus der Zeit des Augustus vor. Der Papyrus betrifft 
den Verkauf einer Sklavin, und das Zahlungsgeschäft wurde geregelt 
[Kttia cröJpßoXov xfjç íepâç ZunvîiTiKtjç Tp[aTréZ]Tiç, èv & aí eÍKÓveç* 
aÙTfjç òr|Xo0v[Tai]. Leider ist die Urkunde so stark zerstört, daß 
man nicht erkennen kann, inwiefern hier die íepà rpáneía in 
Syene bei dem Kaufe beteiligt ist. 
5. Stadtkasse (iroXmKfi xpaireZa); sie dient nur für die 
städtische Verwaltung. 
6. Kasse eines Privatmannes (Geldmannes) oder einer 
größeren Wirtschaftseinrichtung (Privatdomäne u. dgl.)®. 
’ In Kairo sieht man öfter, daß Kaufläden, Apotheken u. dgl. in den 
nach der Straße helegenen Teilen der Moscheen untergebracht sind. 
* Das sind die „Leibesmerkmale“ (Signalement) der Sklavin. 
* z. B. BGU. 719, 9 f.: kuI cruvxopOb xô ulip pou l[TOTofi]Ti Koi "fípip 
TOÎÇ byoi ev . . . exiaç . . . [év ^ (?) pOXoç 0r|ßai]K0q aùv xpairéíij ktX. Diese 
xpdTreZa ist eine Kassenstube für den Privatbedarf der Besitzung.
	        
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