Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

gehören  nichts  zum  Personal  des  Staatsspeichers,  sie  haben  mit  der
Giroverwaltung  des  Speichers  keinerlei  Befassung.  Zum  Personal
der  Steuererheber  (nicht  des  Staatsspeichers)  wird  auch  der  ffitairoòéKTriç*
  tind  der  criTOTrapa\n|LiTTTnç^  gehören.  Die  in  P.  Teb.  II
340  (206  n.  Chr.)  auftretenden  zwei  cfiTOTrapaXniiiTrTai  aus  Hermupolis
  des  Mendesischen  Gaues  scheinen  indessen  dieselbe
Tätigkeit  auszuüben,  wie  die  in  demselben  Papyrus  (Kol.  II)  genannten ­
  (JiToXÓToi;  sie  erstatten  denselben  monatlichen  Einnahmebericht ­
  an  den  (TTpaxrjTÓç  des  Gaues.  Vielleicht  liegt  hier,  wie  so
häufig,  eine  Gaueigenheit  vor.
In  den  genannten  Monatsberichten  (P.  Teb.  II  340)  heißt  es
am  Schlüsse  jedes  der  zwei  Berichte  :  Y(ivovTai)  (rtupoO  dpraßai)  x,
ai  Ktt'i  diTOKei(iLievai)  èv  0ricr(aupúj)  èni  (J(ppaT(íòi)  toö  òeíva
èTriO'qppaT(icrToû).  Die  eigentliche  Verwahrung  der  Bestände
lag  demnach  im  Mendesischen  Gaue  nicht  in  der  Hand  der  ctito-XÓTOI,
  sondern  der  èuKTcppaTKTTaí.  Möglicherweise  bestand  diese
Einrichtung  auch  anderwärts,  wenn  auch  die  émacppaTKJTaí  sonst
nicht  erwähnt  werden.  Bei  dem  großen  Betriebe  der  Staatsspeicher
ist  es  selbstverständlich,  daß  besondere  Lagerverwalter  vorhanden
waren,  denn  weder  die  ctitoXótoi  noch  ihre  Tpappareig  sind  in
der  Lage,  die  vielen  in  den  Lagerräumen  vorhandenen  Bestände
selber  zu  überblicken  und  in  Einnahme  und  Ausgabe  selber  zu
behandeln.  Das  alles  hinderte  freilich  nicht,  daß  grundsätzlich  die
(TitoXótoi  als  die  Speichervorsteher  die  Verantwortung  für
die  Bestände  trugen  bis  zu  ihrer  Verausgabung  aus  dem  Speicher.
Daher  richten  die  Kapitäne  der  Getreideschiffe  die  Empfangsbescheinigungen ­
  über  die  Getreidelasten  an  die  Adresse  der  airo-XÓT01
  in  ptolemäischer^  und  römischer  Zeit®.  Fehlbeträge,  die
während  der  Lagerung  des  Getreides  im  Speicher  entstehen,  haben

*  Rosto  WZ  ew,  Archiv  III  S.  214  Anm.  4,  schließt  aus  BGU.  425,  daß  der
irpdKTUjp  dem  oitoXóyoç  nachgeordnet  sei.  Dieser  Papyrus  ist  aber  eine  Vorschlagsliste ­
  für  liturgische  Beamte  ;  wenn  hier  zu  oberst  der  oiToXóyoç  steht
und  wenn  darunter  der  oiToirupaXfi  pirTii«;  und  der  -irpdKTujp  oitikiüv  folgt,
so  kann  man  daraus  noch  nicht  schließen,  daß  diese  Beamten  zu  denen
gehören,  die  das  „Personal  eines  ôriaaupóç  bildeten“.  Hinter  dem  itpdicrujp
oiTiKwv  folgt  auch  noch  der  irpdKTUjp  àpyupiKÛiv,  und  dieser  Beamte  gehört
dem  Thesaurus  sicher  nicht  an  (vgl.  unten  S.  59  Anm.  5).
»  P.  Fior.  143,  9  (370  n.  Chr.).
®  BGU.  91,4  (um  188  n.  Chr.)  ;  425  (2./3.  Jahrh.  n.  Chr.).
*  P.  Petr.  II  48  (um  187  v.  Chr.).
8  P.  Teb.  U  370  (2./3.  Jahrh.  n.  Chr.).
            
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