Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  17,  Stammeinlage.

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An  dieser  Speicherquittung  fällt  vor  allen  Dingen  auf,  daß
gar  nicht  gesagt  wird,  wofür  die  Zahlung  geschieht.  Das  Gerippe
lautet  lediglich;  pejueTpriKev  iç  tò  òrnaóffiov  òià  (TitoXótujv  KXdpoç
Gepa  dpTdßag  x.  Es  ist  unwahrscheinlich,  daß  der  Staat  der  Empfänger ­
  ist.  Man  versteht  unter  tò  ònpócnov  nicht  bloß  den  Staat,
sondern  auch,  wie  wir  oben  (S.  41)  sahen,  den  Staatsspeicher.
Gerade  im  Betriebe  des  Staatsspeichers  ist  die  Formel  pexpeîv
eîç  TÒ  òripótTiov  gang  und  gäbe\  sie  bedeutet  „eine  Einzahlung
an  den  Staatsspeicher  machen“.
Die  Übersetzung  lautet  nunmehr  :  „Klares,  Sohn  des  Didymos,
weiland  Staatsnotar,  hat  an  den  Staatsspeicher  eingezahlt  an  Weizen
vom  Wüchse  des  vergangenen  19.  Jahres  (Jahrgang  19)  unserer
Kaiser  und  Herren  Aurelius  Antoninus  und  Aurelius  Commodus,
zu  Händen  der  Speicherdirektoren  des  Westkreises  von  [.]epu{  )
TÓnoi,  ein  Giroguthaben  in  Höhe  von  8  Artaben  und  4  Choinikes.“
Nach  dem  Wortlaute  haben  wir  also  eine  Selbsteinlage
des  Giroguthabers  Klares  vor  uns.  Zweifelhaft  bleibt  freilich,  ob
diese  Selbsteinlage  eine  Stammeinlage  (erstmalige  Bildung  eines
Giroguthabens)  oder  eine  Einlage  zur  Erhöhung  des  bereits  vorhandenen ­
  Guthabens  ist.
Eine  Selbsteinlage  anderer  Art  liegt  in  BGH.  223  (um
210  n.  Ohr.)  vor:
[  ]  2  AotTêívou  Zapamujvi  x^ipEiv.  ’'Eo’xov  Trapa
(ToO  Tipqçs  TTupoO  dpTaßmv  fi[pí](Touç,  T(ivovTai)  [(irupoO
dpTdßai)]  C  (ñpKTu),  ètri  tû»  peTpfjauj^  eîç  tò  òqp(ómov),
Kai  èîreveKKUj®  (Toi  tò  crupßoXov.  ('  Exouç)  iq  MápKOu
AúpqXíou  [Zeojuqpou  ’Avtuuvívou  TT[ap]0iKoú  Mctícttou  Bpev-Tav[i]KOÚ
  r[eppaviKOÚ]  [  ]
Sarapion  hat  ein  Guthaben  beim  Staatsspeicher,  das  möglicherweise ­
  erschöpft  ist;  jedenfalls  liegt  für  ihn  die  Notwendigkeit  vor,
sein  Guthaben  zu  erhöhen.  Daher  gibt  Sarapion  an  N.,  Sohn  des
Longinus,  Geld  mit  dem  Aufträge,  OVg  Artaben  Weizen  zu  kaufen
und  diesen  Weizen  auf  das  Konto  des  Sarapion  an  den  Staatsspeicher ­
  (eíçTÒ  òqiuócTiov)  einzuzahlen.  Über  die  Geldsumme  und
den  erhaltenen  Auftrag  quittiert  nun  N.:  „ich  habe  von  dir  den
‘  z.  B.  BGU.  223  (um  210  n.  Ghr.);  P.  Amh.  H  88,  23  (128  n.  Chr.).
*  Der  Anfang  ist  abgebrochen.
®  1.  Tl|Llf|V-*
  1.  peTpr|(J€iv.  Vgl.  BGU.  Bd.  II  S.  354.
®  1.  ¿TrevéTKW.
            
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