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fach glaubt, eine Geburt der Revolutionzeit.
Ludwig XV. und XVI. hatten bereits reichlich
mit diesen Anweisungen aus die Staatsgüter
gearbeitet. Gab es nun für Konvent und
Wohlfahrtausschuß etwas Näherliegendes, als
die Summe der Assignaten zu vermehren, da
doch auch die Zahl der Nationalgüter sich durch
die Konfiskationen erheblich vermehrt hatte?
Der Erfolg dieser Wirtschaft ist bekannt: Das
Geld wurde entwertet, die Lebensmittelpreise
stiegen ungeheuerlich, der Staatsbankerott war
unvermeidlich. Als das Etatgesetz vom 30. Sep
tember 1797 ein Defizit von 172 Millionen Frcs.
aufwies, mußte man den Staatsgläubigern den
Vertrag brechen. Nicht aus bösem Willen, aus
antikapitalistischen Gelüsten, sondern weil man
nicht anders konnte, weil man noch nicht die
Möglichkeit besaß, eine moderneSteuerversassung
auf die alte Wirtschaftorganisation aufzupfropfen.
Man kündigte zwei Drittel der im „Großen
Buch" eingetrageneil Staatsschulden. Diese
zwei Dritteile sollten deil Gläubigern mit dem
zwanzigfachen Betrag der Rente in — ganz
wertlosen — Bons, die beim Ankauf von
Nationalgütern in Zahlung genommen wurden,
zurückgezählt werden. Wieder wirkt es wie eine
Ironie der Geschichte: Der aus Jakobinern be- ^
stehende Wohlfahrtausschuß konsolidiert und bouke»wtt°als
schützt die Staatsschuld. Das Direktorium, die Vorstufe jeder
Vorstufe der neuen Ordnung, verkündet den »euen
Staatsbankrott. Ordnung
Die Geschichte der französischen Revolution
zeigt den Weg, den die russische Dunra gehen
muß. Auch sie wird zunächst Anstrengungen
zur Sanierung der alten Finanzmißwirtschaft
machen. Aber auch ihr guter Wille wird an
der finanziellen Unmöglichkeit scheitern. Voll
hent auf morgen ist kein neues Steuersystem zll
schaffen. Ihr bleiben Zivangsanleihen ulld
Notenpreffe. Die Verschlechterung der Valuta,
die unvermeidlich ist, hat aber in Rußland
noch eine ganz besondere Bedeutung. Das
revolutionäre Frankreich hatte immerhin doch