Full text: Russlands Bankerott

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fach glaubt, eine Geburt der Revolutionzeit. 
Ludwig XV. und XVI. hatten bereits reichlich 
mit diesen Anweisungen aus die Staatsgüter 
gearbeitet. Gab es nun für Konvent und 
Wohlfahrtausschuß etwas Näherliegendes, als 
die Summe der Assignaten zu vermehren, da 
doch auch die Zahl der Nationalgüter sich durch 
die Konfiskationen erheblich vermehrt hatte? 
Der Erfolg dieser Wirtschaft ist bekannt: Das 
Geld wurde entwertet, die Lebensmittelpreise 
stiegen ungeheuerlich, der Staatsbankerott war 
unvermeidlich. Als das Etatgesetz vom 30. Sep 
tember 1797 ein Defizit von 172 Millionen Frcs. 
aufwies, mußte man den Staatsgläubigern den 
Vertrag brechen. Nicht aus bösem Willen, aus 
antikapitalistischen Gelüsten, sondern weil man 
nicht anders konnte, weil man noch nicht die 
Möglichkeit besaß, eine moderneSteuerversassung 
auf die alte Wirtschaftorganisation aufzupfropfen. 
Man kündigte zwei Drittel der im „Großen 
Buch" eingetrageneil Staatsschulden. Diese 
zwei Dritteile sollten deil Gläubigern mit dem 
zwanzigfachen Betrag der Rente in — ganz 
wertlosen — Bons, die beim Ankauf von 
Nationalgütern in Zahlung genommen wurden, 
zurückgezählt werden. Wieder wirkt es wie eine 
Ironie der Geschichte: Der aus Jakobinern be- ^ 
stehende Wohlfahrtausschuß konsolidiert und bouke»wtt°als 
schützt die Staatsschuld. Das Direktorium, die Vorstufe jeder 
Vorstufe der neuen Ordnung, verkündet den »euen 
Staatsbankrott. Ordnung 
Die Geschichte der französischen Revolution 
zeigt den Weg, den die russische Dunra gehen 
muß. Auch sie wird zunächst Anstrengungen 
zur Sanierung der alten Finanzmißwirtschaft 
machen. Aber auch ihr guter Wille wird an 
der finanziellen Unmöglichkeit scheitern. Voll 
hent auf morgen ist kein neues Steuersystem zll 
schaffen. Ihr bleiben Zivangsanleihen ulld 
Notenpreffe. Die Verschlechterung der Valuta, 
die unvermeidlich ist, hat aber in Rußland 
noch eine ganz besondere Bedeutung. Das 
revolutionäre Frankreich hatte immerhin doch
	        
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