679.—683 a.
110
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
gefaßt (Schneide- und Schreibdiamanten); auch Drahtzieheisen in
Edelsteine in an-
Verbindung mit gebohrten Edelsteinen; in anderer Weise gefaßt;
derer Weise als zu
in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Aierat
technischen Zwek-
kengefaßt;in einer
zur uninittelbaren
geeigneten Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen); vorstehend
nicht genannte Waren aller Art in Verbindung mit Edelsteinen,
Verwendung als
soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen.
Schmuck oderZie-
') 679.
ratgeeignet. Form
oder geschnittene
(Gemmen, Ka
meen), Schmuck
waren aller Art
inVerbindungmit
Edelsteinen, so
weit sie nicht an
sich unter andere
Nummern fallen.
Halbedelsteine (einschließlich der glasigen Lava), bearbeitet (geschliffen
Au. D von Achat-
usw.) ohne Fassung; gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder
plättchen sowie v.
sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie nicht durch die Verbindung
Achat- u. anderen
Halbedelsteinen,
die als Lager und
Lagerschalen fer
tig bearbeitetsind.
mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
-) 680 a.
Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava,
poröse und dichte, an mehr als drei Seiten gesägt, an den nicht ge
sagten Seiten roh oder bloß roh behauen: polierfähiger Kalkstein.
2 ) 680 b.
—: andere.
681.
Pflastersteine.
(682/3) Platten:
682 a.
gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder geschliffen noch gehobelt,
poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster, Marmor, Serpen
tinstein.
682 b.
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus
Lava, poröser oder dichter.
-) 682 c.
—: aus polierfähigem Kalkstein.
-) 682 d.
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer).
') 682 e.
—: aus Glimmer zugeschnitten,, ungefärbt (auch dergleichen Scheiben).
A, D
683 a.
geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster,
Ausfuhr: 0 Rosenkränze 885 b (I. 1. Vorbemerkung), 2 ) 680, 3 ) 682 a, 4 ) 692a.