Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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JJ.  Die  Thüringische  Staatsbank.
Die  Thüringische  Staatsbank  in  Weimar  ist  hervorgegangen  aus  den
Kreditanstalten  der  7  thüringischen  Staaten,  die  durch  Reichsgesetz  vom
30.  April  1920  zum  Lande  Thüringen  vereinigt  wurden,  mit  Ausnahme
der  Landeskreditkasse  Sondershausen.  Die  Vorläufer  der  Staatsbank
waren  im  einzelnen  folgende  10  Anstalten:
Landesbank  Altenburg  (gegr.  1792),  Landessparkassen  Schleiz
(1842),  Gera  (1843),  Lobenstein  (1843),  Hohenleuben  (1853)  und
Hirschberg  (1866),  Landeskreditanstalten  Meiningen  (1349)  und  Gotha
(1853),  Landeskreditkassen  Rudolstadt  (1855)  und  Weimar  (1869).
Diese  früheren  einzelstaatlichen  Kreditanstalten  dienten  anfangs  besonders
zur  Erleichterung  der  Ablösung  der  Fron-  und  Reallasten.  Später  befriedigten ­
  sie  mehr  und  mehr  die  mit  zunehmender  Intensivierung  wachsenden ­
  Kapitalbedürfnisse  der  Landwirtschaft.  Ende  1914  belief  sich  der  Gesamtbetrag ­
  der  gewährten  Kredite  auf  über  600  Millionen  M.
Die  durch  Gesetz  vom  20.  Dezember  1922  errichtete  Thüringische
Staatsbank  übernahm  im  Laufe  des  Jahres  1923  die  einzelstaatlichen
Kreditanstalten,  führte  jedoch  nur  das  Personalkredit-,  Kontokorrent-  usw.
Geschäft  fort,  während  das  durch  die  Geldentwertung  vorübergehend  fast
bedeutungslos  gewordene  Realkreditgeschäft  besonderen  Abwicklungs-,  jetzt
Aufwertungsstellen,  übergeben  wurde.  Als  neue  Anstalt  für  den  Hypothekarkredit ­
  wurde  1923,  unter  Beteiligung  der  Sächsischen  Staatsbank
und  der  Gemeinschaftsgruppe  Deutscher  Hypothekenbanken,  die  Bank  für
Goldkredit  A.-G.  in  Weimar  —  jetzt  Thüringische  Landes-Hypothekenbank
  A.-G.  —  gegründet.  Heute  besitzt  die  Thüringische  Staatsbank  das
gesamte  Aktienkapital  der  Thüringischen  Landes-Hypothekenbank  A.-G.
Die  Thüringische  Staatsbank  hat  in  erster  Linie  die  Aufgabe,  d  i  e  v  e  r  -
fügbaren  Gelder  des  Staates  zu  verwerten  und  den
Geldverkehr  des  Staates  zu  regeln.  Des  weiteren  umfaßt
ihr  Tätigkeitskreis  alle  sonstigen  bankmäßigen  Geschäfte.  Die  Verwaltung
gleicht  der  der  Sächsischen  Staatsbank.  Das  Grundvermögen  ist  bei
Errichtung  der  Staatsbank  vom  Staate  zinsfrei  überlassen  worden.  Der
Reingewinn  fließt  in  die  Staatskasse.  Die  Bank  unterhält  Zweig-  und
Nebenstellen  in  Altenburg,  Blankenhain,  Gera,  Gotha,  Hirschberg,  Hohenleuben, ­
  Lobenstein,  Meiningen,  Rudolstadt,  Schleiz.
            
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