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20 Gustav Marburg. Soziale Reformen.
und zuverlässiger ist die Aktion der Kranken-Versorgungs-
und Unfallskassen.
Jeder Bezirk mit zirka 50.000 Einwohnern hat
eine Kranken-, Versorgungs- und Unfallskasse zu errichten,
zu welcher jeder Arbeitsgeber und jeder Arbeiter,
auch der land- und forstwirtschaftliche, so auch
der Dienstbote, kurz Alle, die nicht vom Staate
oder der Kommune etc. pensionsberechtigt sind,
beizutragen haben, und werden 2°% vom Lohne für
die Kranken und 2—3°% für die Versorgungs- und Unfallskassen
eingehoben.
Der Arbeitgeber besorgt die Einhebung dieser Einzahlung
und es bezahlen arbeitgebende Land- und
Forstwirte, Arbeitgebende der Hausindustrie und des
Kleingewerbes 20°% von der Einhebung, alle jene
Arbeitgeber, die mechanischen Dampfbetrieb über 6
Pferdekräfte haben (bekanntlich arbeiten z. B. die
mechanischen Webstühle vier- bis sechszehnmal mehr
als die Handstühle), 33° als Beitrag und führen die
Gesamtbeträge allmonatlich oder vierteljährlich den
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen ab. Die
Einzahlungen sollten nicht drückend sein, und könnte
der Arbeitgeber, wenn er Pflichten hat, im
Falle der Verarmung auch Rechte haben.
Bei der Annahme, daß von 50.000 Einwohnern
des Bezirkes nach diesem System die Hälfte einzahlen
und mindestens 6 Kronen per Woche verdienen, würden
die Kassen jährlich zirka 360.000 Kronen einnehmen.
Staaten mit 40 Millionen Einwohnern hätten
demzufolge pro anno für die.Kassen mindestens
240 Millionen Kronen zur Verwaltung. (Deutschland
hat mit zirka 50 Millionen Einwohnern beiläufig 300
Millionen Mark.) Die Annahme, daß die Hälfte der
Einwohner zahlungspflichtig wären, basiert darauf, daß eine
Familie durchschnittlich mit sechs Personen angenommen
wird: der Vater, die Mutter, ein Dienstbote und drei
Kinder, letztere gelten als nicht zahlungspflichtig.