Full text: Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

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ausgedehnte und bergige Lage der Stadt Barmen eine ftarke Dezentralifa- 
tion der Stadtküchen erheifcht, dennoch keine Erfparnis erzielen, da einmal 
die Anlagekoften einer großen Zentralküche ganz enorm |ind und zum 
andern der Transport, für welchen Gefpanne nicht zu haben find, fowie 
das nötige Aufwärmen der Speifen in den einzelnen Ausgabeftellen, ganz 
erheblidie Aufwendungen erfordern würde. Befondere Aufmerkfamkeit 
wird der rationellften Verwertung der in den Kriegsküchen entftehenden 
Abfälle gewidmet. 
Entwertung der Lebensmittelkarten. 
Bei der engbegrenzten Menge an Lebensmitteln, welche für die Volks 
ernährung verfügbar find, follen und können die Kriegsküchen ihren Be- 
fuchern, gegenüber den übrigen Einwohnern, ein Mehr an Nahrung nicht 
gewähren. Die [parfame und geregelte Verwendung der rationierten 
Waren i|t ein dringendes Gebot, ja ein Frage des Dafeins. Daraus ergibt 
(ich die Notwendigkeit, diefelben auf die den Küchenbefuchern nach den 
Lebensmittelkarten zuftehenden Wochenmengen anzurechnen. Es darf 
heute niemand an 2 Tifchen Ga|t fein: in den Kriegsküchen und im eigenen 
Haufe. 
Die Anrechnung erfolgt in mäßigen Grenzen im Anfchluf? an das ört 
liche Kartenfyftem, durch Abtrennung von 7 Nummern der Reidisfleifch- 
karte (3 Nummern für Wurft, fowie die ganze billigere Gemeindefleifch- 
karte bleiben den Küchenbefuchern für die Abend- und Sonntagsbeköftigung 
erhalten), fowie von 3 Tagesmengen auf die Kartoflfelharte. Bei Familien 
karten für mehrere Portionen erfolgt die Kürzung nach einer Staffeltabelle. 
Für Perfonen, die nur 5 Tage der Woche in den Kriegsküchen e|fen, tritt 
Kürzung von 2 Tagesmengen ein. In den verabreichten Speifen find 
minde|tens diejenigen Fleifdh- und Kartoffelmengen tatfächlidi enthalten, 
deren Anrechnung der Teilnehmer (Ich gefallen laffen muf. 
A ndere Sp e isungseinrichtungen. 
Im Herbft 1914 waren noch 3 Garkücßen in Betrieb: in der Gefellfchaft 
Union, der Gefellfchaft Kunft und Gewerbe, fowie in der Gefchäftsftelle 
des Nationalen Frauendienftes (Cafe Fuchs), in welchen Angehörige des 
Mittelftandes an Ort und Stelle gegen Bezahlung von 30, fpäter 40 Pfg. 
pro Portion fpeifen konnten. Die Garküchen in der Union und Kunft und 
Gewerbe erhielten keinen Zufchuf? feitens der Wohlfahrtzentrale; der Fehl 
betrag wurde hochherzigerweife durdi die betreffenden Gefellfchaften gedeckt.
	        
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