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ausgedehnte und bergige Lage der Stadt Barmen eine ftarke Dezentralifa-
tion der Stadtküchen erheifcht, dennoch keine Erfparnis erzielen, da einmal
die Anlagekoften einer großen Zentralküche ganz enorm |ind und zum
andern der Transport, für welchen Gefpanne nicht zu haben find, fowie
das nötige Aufwärmen der Speifen in den einzelnen Ausgabeftellen, ganz
erheblidie Aufwendungen erfordern würde. Befondere Aufmerkfamkeit
wird der rationellften Verwertung der in den Kriegsküchen entftehenden
Abfälle gewidmet.
Entwertung der Lebensmittelkarten.
Bei der engbegrenzten Menge an Lebensmitteln, welche für die Volks
ernährung verfügbar find, follen und können die Kriegsküchen ihren Be-
fuchern, gegenüber den übrigen Einwohnern, ein Mehr an Nahrung nicht
gewähren. Die [parfame und geregelte Verwendung der rationierten
Waren i|t ein dringendes Gebot, ja ein Frage des Dafeins. Daraus ergibt
(ich die Notwendigkeit, diefelben auf die den Küchenbefuchern nach den
Lebensmittelkarten zuftehenden Wochenmengen anzurechnen. Es darf
heute niemand an 2 Tifchen Ga|t fein: in den Kriegsküchen und im eigenen
Haufe.
Die Anrechnung erfolgt in mäßigen Grenzen im Anfchluf? an das ört
liche Kartenfyftem, durch Abtrennung von 7 Nummern der Reidisfleifch-
karte (3 Nummern für Wurft, fowie die ganze billigere Gemeindefleifch-
karte bleiben den Küchenbefuchern für die Abend- und Sonntagsbeköftigung
erhalten), fowie von 3 Tagesmengen auf die Kartoflfelharte. Bei Familien
karten für mehrere Portionen erfolgt die Kürzung nach einer Staffeltabelle.
Für Perfonen, die nur 5 Tage der Woche in den Kriegsküchen e|fen, tritt
Kürzung von 2 Tagesmengen ein. In den verabreichten Speifen find
minde|tens diejenigen Fleifdh- und Kartoffelmengen tatfächlidi enthalten,
deren Anrechnung der Teilnehmer (Ich gefallen laffen muf.
A ndere Sp e isungseinrichtungen.
Im Herbft 1914 waren noch 3 Garkücßen in Betrieb: in der Gefellfchaft
Union, der Gefellfchaft Kunft und Gewerbe, fowie in der Gefchäftsftelle
des Nationalen Frauendienftes (Cafe Fuchs), in welchen Angehörige des
Mittelftandes an Ort und Stelle gegen Bezahlung von 30, fpäter 40 Pfg.
pro Portion fpeifen konnten. Die Garküchen in der Union und Kunft und
Gewerbe erhielten keinen Zufchuf? feitens der Wohlfahrtzentrale; der Fehl
betrag wurde hochherzigerweife durdi die betreffenden Gefellfchaften gedeckt.