Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

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Eingliederung,  in  die  fozicile  Wohlfahrtspflege.  Für  den  Wiederaufbau
der  durch  den  Krieg  zerftörten  und  gefchädigten  Volkshraft  gilt  es  vor
allem  das  deutfche  Familienleben  zu  erhalten  und  zu  ftärhen.  Der  Wert
der  Kleinhinderfürforge  bemijjt  (ich  daher  in  erheblidiem  Maf?e  nach  ihrer
Wirkung  auf  das  Familienleben.  Sie  ift  geboten  als:
I.  Erfatz-Erziehung  an  Stelle  der  völlig  vertagenden  Familie.
II.  Erziehungshilfe,  wenn  wirtfchaftliche  und  perfönliche  Gründe  (z.  B.
Erwerbstätigkeit  oder  Krankheit  der  Mutter)  die  Erziehung  erfchweren.
Um  befonderer  Ungunft  der  Verhältniffe,  wirtfchaftlicher  Notlage  und
dergl.,  durch  einheitliches  Zufammengehen  mit  der  zuftändigen  öffentlichen,
kirchengemeindlichen  und  privaten  Fürforge  (teuern  zu  können,  follte  eine
formularmäfhge  Ermittlung  auf  Grund  von  Hausbefudien  erfolgen.
Aufgabenbereich:  Jedem  Kleinkinde  i|t  in  familienhafter  (nicht  fchulmäjhger)
  Obhut  ein  Mindeftmaf?  an  Körperpflege,  Charakterbildung  und
geiftiger  Schulung  zu  [ichern.
I.  Gefundheitspflege:  Eine  fogenannte  Bewahranftalt,  welche  die  Kleinkinder ­
  vor  den  Gefahren  des  neuzeitlichen  Strafienlebens  und  vor
körperlicher  Vernachlä|figung  fchütd,  genügt  nicht.  Vielmehr  i|t  eine
Fortfet>ung  der  organi(Jeden  Säuglingspflege  (alfo  auch  ärztlidie
Ueberwachung)  erforderlidi,  weil  fonft  deren  fegensreidien  Folgen
vereitelt  werden.
Abgefehen  von  der  Notwendigkeit  gefunder  Räume  und  geeigneter ­
  Spielplätze  find  erwünfeht:
a)  Beratung  und  Aufklärung  der  Mütter  über  die  Körperpflege  und
Ernährung  der  Kleinkinder  durch  die  Kindergärtnerin  oder  den
der  Mutterberatungsftelle  vorftehenden  Arzt.  Befonders  find  dabei ­
  unterernährte  Kinder,  fowie  die  konftitutionellen  und  infektiöfen
Krankheiten,  Tuberkulofe,  Skrofulofe,  englifche  Krankheit,  Rachitis
und  Keuchhu|ten  zu  beachten.  Nötigenfalls  follte  audi  eine  Ausdehnung ­
  der  Ferienkolonien  auf  die  betreffenden  Kleinkinder
angeftrebt  werden.
b)  Wartung  ein-  bis  vierjähriger  Kinder  (Liege|tühle,  Badegelegenheit).
c)  Fürforge  für  körperlich  und  geiftig  abnorm  veranlagte,  nicht  vollfinnige,
  imbecille,  debile,  neuro-  und  pfychopathifche  Kleinkinder.
Einführung  von  Perfonalbogen  mit  laufender  Eintragung  des  Befundes ­
  als  Unterlage  für  fpätere  fchulmäfjige  Behandlung.
II.  Erziehung.  Im  Gegenfatz  zu  einer  fogenannten  Spielfchule  i|t  die
geordnete  Förderung  der  (eelifchen,  geiftigen  und  praktifch  tätigen
            
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