Full text : Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes

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Die  Doppelstellung  im  Konsulatwesen

E s  ist  ein  eigentümlicher  Brauch,  dass  so
ausserordentlich  wichtige  Institute  wie  Konsulate ­
  und  Generalkonsulate  in  die  Hände
von  Ausländern  gelegt  werden.  Die  ausgewählten
Personen  sind  meistens  Kauf  leute  oder  Industrielle
in  den  angesehensten  und  einflussreichster
Stellungen  und  dies  mit  gutem  Grund.  Die
Aufgaben,  die  ein  Konsul  zu  erfüllen  hat,  wenn
er  wirklich  voll  und  ganz  seine  Pflicht  ausüben
will,  sind  so  ungemein  schwierig,  dass  es  nun
sehr  einflussreichen  Männern,  denen  überall  die
Türen  geöffnet  werden,  möglich  ist,  diejenigen
Informationen  zu  beschaffen,  die  verlangt  werden.
Die  Stellung  eines  Konsuls  für  ein  fremdes  Land
schliesst  die  Gefahr  von  Konflikten  in  sehr  hohem
Masse  ein,  denn  ein  angesehener  Bürger,  dem
durch  seine  Stellung  eine  eingehende  Kenntnis
der  wirtschaftlichen  und  politischen  Verhältnisse
seines  Vaterlandes  erreichbar  ist,  ist  als  Bürger
moralisch  wohl  verpflichtet,  alle  die  Kenntnisse,
die  er  erlangt,  nicht  einem  fremden  Staat  zugänglich ­
  zu  machen,  der  mit  seinem  eigenen  Vaterlande ­
  in  wirtschaftlicher  Konkurrenz  steht.  Wenn
das  Konsulat  überhaupt  aber  einen  Zweck  haben
soll,  dann  muss  es  diejenigen  Informationen  beschaffen, ­
  die  dem  Lande,  das  der  Konsul  vertritt, ­
  Nutzen  bringen  können.  Für  den  Konsul
selbst  ergibt  sich  als  Gleichwert  für  seine  Tätigkeit ­
  im  wesentlichen  der  Titel,  die  amtliche
Stellung,  sowie  die  Uniform,  die  er  als  amtlicher
Vertreter  zu  tragen  berechtigt  ist.  Es  ergeben
sich  für  ihn  auch  gewiss  hier  und  da  wichtige
geschäftliche  Vorteile  durch  Ausdehnung  seiner
geschäftlichen  Beziehungen.
Sowie  jede  einzelne  Firma  heute  im  Auslande
Vertreter  anstellt  und  Zweigbüros  einrichtet,  die
die  Aufgaben  haben,  die  Absatzmöglichkeiten  zu
erforschen  und  darüber  zu  berichten,  um  auf  diese
Weise  die  Ausdehnung  des  Geschäfts  zu  ermöglichen, ­
  so  steht  es  natürlich  im  grössten  Massstabe
jeder  Regierung  zu,  durch  Vertreter  diejenigen
Informationen  zu  beschaffen,  die  geeignet  sind,
den  Handel  nach  aussen  zu  entwickeln  oder  die
Industrie  im  Innern  zu  kräftigen  gegen  ausländische
Wettbewerber.  Es  muss  naturgemäss  jedem
bei  unseren  freien  Wettbewerbsverhältnissen,  wo
jeder  gezwungen  ist,  sich  seinen  Erwerb  selbst
zu  suchen  und  für  sich  zu  sorgen,  überlassen
bleiben,  auf  welche  Weise  er  seine  Aufgabe  erfüllt, ­
  und  man  wird  unmöglich  irgend  einem
Bürger  einen  Vorwurf  daraus  machen  können,
dass  er  z.  B.  die  Vertretung  eines  ausländischen
Hauses  übernimmt,  um  dieses  erfolgreich  zum
Kampfe  gegen  die  heimische  Industrie  zu  führen.
Es  handelt  sich  hier  international  um  die  gleichen
Verhältnisse,  denn  ebenso  wie  wir  im  Auslande
Vertreter  brauchen,  um  unsere  Exportgeschäfte
zu  erhalten  und  auszudehnen,  ebenso  brauchen

die  Ausländer  in  unserem  Lande  Vertreter,  um
sich  einen  Markt  zu  verschaffen.  Nur  in  grossen
Zügen  greift  der  Staat  mit  seiner  Zollpolitik  ein
und  begünstigt  oder  behindert  die  Einfuhr
fremder  Erzeugnisse,  womit  er  gleichzeitig  die
Lebensmöglichkeit  für  Vertreter  ausländischer
Firmen  schafft  oder  abschneidet.
Ein  Beispiel:  Eine  ausländische  Firma  erfährt ­
  durch  ihren  Vertreter,  dass  eine  deutsche
Firma  bei  der  Bewerbung  um  einen  bestimmten
grossen  Auftrag  im  Wettbewerb  steht  und  der
gefährlichste  Gegner  ist.  Um  den  in  Frage
stehenden  Auftrag  zu  erhalten,  ist  es  notwendig,
dass  der  Fabrikant  erfährt,  um  welche  Firma  es
sich  handeln  kann,  sowie  um  nähere  Einzelheiten
des  gegnerischen  Angebotes.  Es  mag  sich  um
einen  Auftrag  von  mehreren  Millionen  handeln,
sodass  der  Fabrikant  sich  berechtigt  glaubt,  die
Hilfe  des  Generalkonsuls  in  Deutschland  in  Anspruch ­
  zu  nehmen.  Ein  solcher  Generalkonsul
wird,  da  es  sich  um  ein  sehr  grosses  Projekt
handelt,  verpflichtet  sein,  der  ausländischen
Firma,  deren  Interesse  er  vertritt,  alle  erreichbaren
Informationen  zu  verschaffen  und  dank  seiner
guten  Beziehungen,  sich  leicht  informieren
können,  um  die  gewünschte  Auskunft  zu  erteilen.
Wenn  ein  derartiger  Generalkonsul  gleichzeitig.
Mitglied  deutscher  industrieller  Organisationen
ist,  die  sich  um  die  Förderung  des  deutschen
Exportes  bemühen,  so  liegt  es  auf  der  Hand,  zu
welchen  inneren  Schwierigkeiten  ein  solches
Verhältnis  häufig  führen  muss.
Wir  haben  ja  auf  militärischem  Gebiet  die
Einrichtung  der  Attaches,  die  die  Aufgabe  haben,
ihren  Regierungen  über  die  Fortschritte  der
fremden  Nationen  zu  berichten,  aber  die  Stellung
dieser  Attaches,  die  ja  auch  an  den  Paraden  und
Manövern  teilnehmen,  ist  doch  eine  engumgrenzte. ­
  Gewiss  fallen  auch  rein  finanzielle
Fragen  erheblich  ins  Gewicht,  denn  ein  angesehener ­
  Und  reicher  Mann,  der  die  repräsentative ­
  Stellung  als  Vertreter  eines  ausländischen
Staates  übernimmt,  braucht  diesen  finanziell
nicht  für  Repräsentationsausgaben  in  Anspruch
zu  nehmen.  Eine  Reform  des  Konsulatwesens
wird  ja  seit  längerer  Zeit  angestrebt  und  dürfte
gewiss  Anlass  bieten,  sich  mit  der  Frage  zu
befassen,  welche  Stellung  zu  der  Uebernahme
ausländischer  Konsularvertretungen  durch  Bürger
des  Landes  genommen  werden  muss.  Jedenfalls
ist  es  für  Bürger  in  führenden  Stellungen,  die
an  den  grossen  nationalen  Unternehmungen  zur
Exportförderung  des  eigenen  Vaterlandes  mitarbeiten
  sollen  und  müssen,  und  durch  Titel  und
Ehren  gekennzeichnet,  das  Vertrauen  ihrer  Regierung ­
  besitzen,  oft  recht  schwierig  und  bedenklich, ­
  wenn  sie  gleichzeitig  sich  verpflichten,  als  Informationsorgane ­
  fremder  Mächtesich  zu  betätigen.
            
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