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Der Bürgerstolz
Ordensgemeinschaft zur Pflege der sittlichen Kräfte schaffender Männer.
Eine Anregung.
Z weck der Gesellschaft ist die Sammlung solcher Staatsbürger, denen der Geld
erwerb nicht Endzweck ihrer Arbeit ist, sondern das sittliche Bedürfnis, Geld ohne
rücksichtslose Ellbogenfreiheit zu erwerben, um dem Gemeinwohl zu dienen.
Die Gesellschaft verlangt von ihren Mitgliedern, dass ihnen die Anerkennung ihrer
Mitbürger für ihre treue Arbeit und ihre Ernennung zu Meistern höher steht als die
käufliche Erwerbung von Ehrungen durch Geldopfer.
Nicht der Eifolg, ein grosses Vermögen erworben zu haben, soll Befriedigung ge
währen, sondern das Bewusstsein, das Geld erworben zu haben, ohne dass berechtigte
Beschwerden gegen den Erwerber erhoben werden können, er habe die Not- oder
Zwangslage anderer ausgenutzt, er habe Handlungen begangen, um Vermögensvorteile
sich zu verschaffen, die ein Mann von sittlicher Treue, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit
nicht vor sich selbst und seinem Orden verantworten könnte.
Die Mitglieder haben die sittliche Pflicht, Konkurrenten, die das Feld vor ihnen
räumen müssen, nicht ihrem Schicksal zu überlassen, sondern nach ihnen zu sehen, ihnen
zu helfen, sich zu bemühen, ihnen eine andere, angemessenere Existenz zu schaffen, wenn
es notwendig ist, Angestellte und Arbeiter, die sie entlassen, vor dem Elend zu bewahren,
sich in ihren Dienst zu stellen, um ihnen zu einem anderen Unterkommen zu verhelfen,
soweit es möglich ist.
Die Gesellschaft arbeitet in voller Oeffentlichkeit, die Mitgliederlisten sind
öffentlich, die Aufnahmen und Bewerber werden vor der Aufnahme erst öffentlich
bekannt gegeben.
Die Gesellschaft sammelt die Mitglieder in Arbeitssitzungen. Sie gibt durch Vorträge
über staatsbürgerliche Erziehung Anweisungen für das praktische Leben, die den
Daseinskampf in sittlichen Bahnen erhalten sollen, sie bemüht sich, die tiefsten
Charakterkräfte für das Arbeitsleben zu erwecken. Die Gesellschaft errichtet Beratungs
stellen, die den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es gilt den Kampf
gegen Unehrlichkeit und Unlauterkeit zu führen und sie vor Uebervorteilung zu schützen
gegen die Macht wirtschaftlich Stärkerer.
Der Orden errichtet Ehrengerichte und Schiedsgerichte, vor denen die Ordens
mitglieder zu erscheinen haben, wenn Streitigkeiten unter ihnen zu schlichten sind oder
Mitglieder gegen ihre höchste Pflicht, ihren guten Namen unter allen Umständen
rein zu erhalten, verstossen haben.
Für die Aufnahme sind weder das religiöse Bekenntnis, noch die politische Stellung
von Einfluss, wohl aber der untadelige gute Ruf und Bürgen.
Aufgenommen werden Männer in selbständigen und verantwortlichen Stellungen, die
aktiv in den Erwerbskampf eingreifen, Handwerker, Industrielle, Kaufleute, Künstler,
Gelehrte, Aerzte, Anwälte, Angestellte in leitenden Stellungen, Meister und auch in das
Privatleben zurückgetretene Personen.
Da die Mitglieder Männer ohne Makel sein sollen, so ist ihre Aufnahme an eine
öffentliche Ausschreibung gebunden. In einer Aufnahmekommission, die zu strengster
Verschwiegenheit verpflichtet ist, werden die Einwendungen gegen die Aufnahmen geprüft.
Ein Staat kann nur auf einer sittlichen Grundlage ruhen, wenn diejenigen Bürger,
die das Erwerbsleben beeinflussen, sittlich auf der Höhe stehen und sich ihrer Ver
antwortung gegenüber ihren Mitmenschen bewusst sind, und die Regierung eines Staates
nur auf Grund des sittlichen Wertes und nicht auf Grund blosser Geldopfer ohne
Rücksicht auf ihren Ursprung, die Bürger ehrt.
Die sittliche Hebung eines Volkes muss von oben nach unten, nicht von unten
nach oben erfolgen, denn das Volk braucht Leuchttürme und Leuchtfeuer, Vorbilder,
die ihm den Weg weisen.