Full text: Bremens Warenhandel und seine Stellung in der Weltwirtschaft

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Punkt — muß auch die Art des Verschleißes eine andere werden. 
Ich gehe hierbei nicht einmal von der absolut unverständlichen 
und auch durch die Behauptung, Bremen habe kein »Hinterland«, 
nicht erklärten widernatürlichen Tatsache aus, daß lebende oder 
lebendfrische Seefische in Bremen selbst minderwertiger und trotz 
dem durchweg teurer sind als im Binnenlande. Mit »Hinterland« 
kann man in diesem Falle nur die Landkundschaft meinen. Aber 
ist es denn damit in anderen Städten, in Braunschweig, Wien 
usw. anders bestellt? Aufs Land werden Seefische auch dort 
nicht geschickt, vielmehr in den Fischläden und auf den Märkten 
der Stadt feilgehalten. 
Der Fischereitrust, wie ich ihn kurz nennen will, dürfte über 
haupt keine eigenen Läden eröffnen, sondern nur einem oder 
wenigen ortsansässigen größeren Händlern in den einzelnen Städten 
liefern. Diese Händler müßten sich verpflichten, regelmäßig ein 
bestimmtes Mindestquantum Fische abzunehmen, wobei sich der 
Trust aus Anlaß der Schwankungen der Fangergebnisse eine ge 
wisse prozentuale Lieferfreiheit nach oben und unten Vorbehalten 
müßte. Dann ist der Absatz ein für alle Mal da, und wenn auch 
den Händlern ein entsprechend niedriger Preis gestellt wird, wird 
er doch noch immer höher sein als derjenige ist, der jetzt nach 
Abzug der hohen Selbstkosten für die Verlader übrig bleibt. 
Die Händler, weil ortsansässig, selbständig und mit dem Ver 
schleiß vertraut, können die Fische auch leichter und in größerer 
Menge unterbringen als es uninteressiertem eigenen Verkaufs 
personal möglich ist. Das ganze Geschäft wird dadurch, wie man 
zu sagen pflegt, »glatter«. 
Der von den Händlern zu zahlende Preis müßte für längere 
Zeit festgelegt werden. Entweder, daß sie die Fische zu einem 
durch keine Marktschwankungen und Fangergebnisse beeinflußten 
festen Preise erhalten, oder daß sie einen festen Zuschlag zu den 
Börsenpreisen des Versandtages in Bremerhaven-Geestemünde zu 
zahlen haben. Die Praxis wird ergeben, welche Berechnungsart 
bei freier Konkurrenz die zweckmäßigere ist. Den Händlern müßte 
bei Androhung einer Konventionalstrafe für jeden Zuwiderhandlungs 
fall die'Verpflichtung auf erlegt werden, die Fische nur mit einem 
fixen Zuschläge pro Pfund an die Verbraucher abzugeben. Hand 
in Fland mit dieser Organisation hätte eine lebhafte propagandistische 
Tätigkeit zu gehen. 
Um die Fischpreise in Bremen selbst zu verbilligen und See 
fische dadurch zu einem wirklichen Volksnahrungsmittel zu
	        
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