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Punkt — muß auch die Art des Verschleißes eine andere werden.
Ich gehe hierbei nicht einmal von der absolut unverständlichen
und auch durch die Behauptung, Bremen habe kein »Hinterland«,
nicht erklärten widernatürlichen Tatsache aus, daß lebende oder
lebendfrische Seefische in Bremen selbst minderwertiger und trotz
dem durchweg teurer sind als im Binnenlande. Mit »Hinterland«
kann man in diesem Falle nur die Landkundschaft meinen. Aber
ist es denn damit in anderen Städten, in Braunschweig, Wien
usw. anders bestellt? Aufs Land werden Seefische auch dort
nicht geschickt, vielmehr in den Fischläden und auf den Märkten
der Stadt feilgehalten.
Der Fischereitrust, wie ich ihn kurz nennen will, dürfte über
haupt keine eigenen Läden eröffnen, sondern nur einem oder
wenigen ortsansässigen größeren Händlern in den einzelnen Städten
liefern. Diese Händler müßten sich verpflichten, regelmäßig ein
bestimmtes Mindestquantum Fische abzunehmen, wobei sich der
Trust aus Anlaß der Schwankungen der Fangergebnisse eine ge
wisse prozentuale Lieferfreiheit nach oben und unten Vorbehalten
müßte. Dann ist der Absatz ein für alle Mal da, und wenn auch
den Händlern ein entsprechend niedriger Preis gestellt wird, wird
er doch noch immer höher sein als derjenige ist, der jetzt nach
Abzug der hohen Selbstkosten für die Verlader übrig bleibt.
Die Händler, weil ortsansässig, selbständig und mit dem Ver
schleiß vertraut, können die Fische auch leichter und in größerer
Menge unterbringen als es uninteressiertem eigenen Verkaufs
personal möglich ist. Das ganze Geschäft wird dadurch, wie man
zu sagen pflegt, »glatter«.
Der von den Händlern zu zahlende Preis müßte für längere
Zeit festgelegt werden. Entweder, daß sie die Fische zu einem
durch keine Marktschwankungen und Fangergebnisse beeinflußten
festen Preise erhalten, oder daß sie einen festen Zuschlag zu den
Börsenpreisen des Versandtages in Bremerhaven-Geestemünde zu
zahlen haben. Die Praxis wird ergeben, welche Berechnungsart
bei freier Konkurrenz die zweckmäßigere ist. Den Händlern müßte
bei Androhung einer Konventionalstrafe für jeden Zuwiderhandlungs
fall die'Verpflichtung auf erlegt werden, die Fische nur mit einem
fixen Zuschläge pro Pfund an die Verbraucher abzugeben. Hand
in Fland mit dieser Organisation hätte eine lebhafte propagandistische
Tätigkeit zu gehen.
Um die Fischpreise in Bremen selbst zu verbilligen und See
fische dadurch zu einem wirklichen Volksnahrungsmittel zu