Object: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. M. J. Bonn. 
alten nordamerikanischen Provinzen begründet; die weiten Gebiete 
der Hudson-Kompagnie wurden angeschlossen; 1871 trat Britisch- 
Kolumbien in den Kanadischen Bundesstaat ein, so daß damit das 
ganze Britisch-Nordamerika mit Ausnahme von Neufundland ein 
Staatsgebilde umfaßt. Nach langen vergeblichen Einigungsversuchen 
kam 1900 der australische Bund zustande, allerdings ohne Neusee 
land. Unter weit schwierigeren Verhältnissen — man denke nur an 
die verschiedenen Burenkriege — erwuchs 1910 der südafrikanische 
Bund, dem allerdings Rhodesien und verschiedene Eingeborenen 
gebiete noch nicht angehören. 
Die großen Tochterstaaten, die so entstanden sind, haben natür 
lich eben durch ihre Größe dem Mutterlande gegenüber ein ganz 
anderes Gewicht, als die kleinen, partikularistisch angehauchten 
Kolonien gehabt hatten. Sie entwickeln ein Nationalgefühl und einen 
Nationalcharakter, wo früher örtliche Sonderheiten miteinander 
wetteiferten. Die Beseitigung der Vielheit von Interessen hat 
andererseits eine Verständigung mit dem Mutterlande erleichtert. 
Man kann mit dem australischen Bunde weit eher eine Einigung 
herbeiführen als mit sechs kleinen Gemeinwesen, deren jedes auf 
Kosten des anderen zu wachsen sucht. Das Mutterland hat daher 
im 19. Jahrhundert sich bewußt von einer Politik des «divide et 
impera» ferngehalten, es ist vielfach, besonders in Australien 
(1849) und in Südafrika (1854), der Schrittmacher der Einheitsbewe 
gungen gewesen. So hat die britische Politik folgerichtig an der 
Erziehung von Tochtervölkern mitgearbeitet, die nicht Gruppen ab 
hängiger Kolonien, sondern junge Nationen darstellen sollten. Inner 
halb des Reichsverbandes sollte diesen Nationen ein weitgehendes 
Selbstbestimmungsrecht gegeben werden. 
Es zeigte sich nun allmählich, daß die weitgehendsten Grenzen 
dieses Selbstbestimmungsrechtes nicht völlig ausreichten. Den 
«Tochtervölkern» war das Recht der verfassungsmäßigen Selbst 
bestimmung gegeben worden; die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf 
die Interessen des Mutterlandes, ja, wenn nötig, gegen dieselben 
handelspolitische Maßnahmen zu treffen, gab ihnen das Recht wirt 
schaftspolitischer Selbstbestimmung. Dabei war ursprünglich an 
genommen worden, daß Handelsverträge, die das Vereinigte König 
reich abschloß, ohne weiteres die Kolonien mit einbegriffen. 
■Wenn in diesen Handelsverträgen die Meistbegünstigung enthalten
	        
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