thumbs: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Verluste erlitten hat, so ist dabei nicht zu vergesseil, daß seit ihrem 
Bestehen noch keine ernsthafte politische und wirtschaftliche Krisis über 
sie ergangen ist. 
Weitaus am wichtigsten ist jedoch der Umstand, daß der Rein- 
gewinn der Reichsbank keineswegs ausschließlich oder auch nur zum 
größeren Teil aus ihrem Notenrecht stammt, imb daß die Reichsbank 
die Befugnis zur Notenausgabe nicht umsonst ermatten hat, sondern 
für große Gegenleistungen. 
Diese Gegenleistungen bestehen aus dem Anteil des Reiches am 
Reingewinn. Dieser Anteil hat sich bis zum Schluß des Jahres 1897 
aus 81384823 Mark belaufen. Die Neichsbank hat ferner von der 
Preußischen Bank, aus welcher sie hervorgegangen ist, die Verpflichtung 
übernommen, an das Königreich Preußen eine jährliche Rente im 
Betrag von 1865 730 Mark zu zahlen. Bis zum Ende des Jahres 
1897 haben diese Zahlungen den Betrag von 41046060 Mark er 
reicht. Außerdem erhielt Preußen im Jahre 1876 als Entschädigung 
für die Abtretung der Preußischen Bank an das Reich aus den Mitteln 
der Reichsbank die Summe von 15 Millionen Mark. Hierher ge 
hört schließlich noch die an das Reich gezahlte Notensteuer, welche 
sich bis zum Ende des Jahres 1897 auf 2 203 776 Mark belief. Im 
ganzen hat demnach die Reichsbank an das Reich und an Preußen 
für die Verleihung des Notenrechtes bisher eine Summe von etwa 
140 Millionen Mark abgeführt. 
Außer zu btefen Geldleistungen ist die Reichsbank dein Reiche zu 
unentgeltlichen Diensten verpflichtet, deren Wert sich nicht m Zahlen 
abschätzen läßt. Sie ist verpflichtet, unentgeltlich die Kassengeschäfte 
des Reiches und die örtliche Regulierung des Scheidemünzumlaufes 
zu besorgen. 
Es handelt sich nun darum, ob die der Reichsbank auferlegten 
Gegenleistungen ben Reinertrag des Notenrechtes aufwiegen oder nicht. 
Die exakte Berechnung scheitert an der Schmierigkeit, welche die 
Feststellung des Reingewinnes aus der Notenallsgabe bietet. Die 
Verwaltllngskosteil der Neichsbank taffen sich nicht ohne weiteres auf 
die einzelnen Geschäftszweige repartieren, und and) allein schon die 
genaue Feststellung des Vrllttoertrages der Notenalisgabe ist ein Ding 
der Unmöglichkeit. Alls den ersten Blick könnte man geneigt sein, 
den Bruttoertrag der Noteilausgabe für identisch zu halten mit dein 
Zinsgewinn aus dem durchschnittlichen durch Barvorrat nicht ge 
deckten Notenumlauf. Es ist jedoch in Betracht zu ziehen, daß die 
Bank ailch für ihre übrigen Geschäfte, vor alleni für die Deckling
	        
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