70 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget
zu diesen gehört ja auch die Aufnahme von Anlehen, die Zustim
mung der Gesetzgebung erfordern.
f) Die Detaillierung des Budgets. Es bedarf keiner
besonderen Auseinandersetzung, daß das Budget die Einnahmen
und Ausgaben detailliert nachweisen muß und es nicht genügt, Ein
nahmen und Ausgaben in je eine Ziffer zusammenzufassen. Es
würde dies eine Beurteilung des Staatshaushaltes ganz ausschließen.
Nur die Votierung in einzelnen Posten gestattet es. daß die Budget
verhandlung ihrem Zwecke entspricht. Jeder Posten muß den
Gegenstand einer eigenen Votierung bilden. Nur in ganz besonderen
Ausnahmefällen kann die Bewilligung von Pauschalen ihre Berech
tigung haben. In England nahm die Detaillierung der Posten unter
Karl II. ihren Anfang, damit nicht die zur Fortführung des Krieges
gegen die Niederlande bewilligten Summen zur Deckung der Kosten
des königlichen Haushaltes verwendet werden mögen. Wenn einer
seits ohne Detaillierung der Staatshaushalt nicht die nötigen Auf
klärungen bietet, so ist natürlich eine zu weitgetriebene Detaillie
rung gleichfalls von Nachteil. Der Staatshaushalt der größeren
Staaten hat einen so kolossalen Umfang, daß derselbe bei mäßiger
Detaillierung mehrere hundert Posten umfaßt, deren eingehende
Behandlung einen bedeutenden Teil der den Debatten gewidmeten
Zeit in Anspruch nimmt. Wird die Detaillierung zuweit getrieben,
so kann es dahin kommen, daß — wenn ansonst keine Schranken
für die Budgetdebatte festgesetzt sind — die Verhandlungszeit des
Parlaments zum großen Teil durch die Budgetdebatte in Anspruch
genommen wird und für die eigentlichen legislatorischen Arbeiten
nur wenig Zeit erübrigt. Auch darf ja (lie Detaillierung nicht
weitergeführt werden, als es möglich, mit einiger Wahrscheinlichkeit
die künftige Gestaltung zu fixieren. Nun ist es aber natürlich un
möglich, z. B. die letzte Aufteilung gewisser Einnahmen und Aus
gaben, die sich in wenigen Mark und Heller ausdrücken kann,
durchzuführen. Auch muß in Betracht gezogen werden, daß eine
übertriebene Detaillierung die Beweglichkeit der Regierung hemmt,
was selbst auf die Verantwortlichkeit derselben ungünstig zurück
wirkt. Es ist dann der Verantwortlichkeit des Ministeriums nichts
überlassen und so wird dieselbe zum mechanischen Vollstrecker des
Budgets. Darum kann die Detaillierung, die der ökonomischen
Führung des Staatshaushaltes dienen soll, gerade zur Ursache der
Verschwendung werden. „Trop de division, conduit ä trop de de-
penses“, sagte Thiers. So fand ich im englischen Budget Posten
von wenigen Schilling (Einnahme des Museums für Kataloge usw.).
Im allgemeinen weist aber das englische Budget keine zuweit ge-