fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Übersichtstafeln: Die Versicherungsträger. 
FAFEL I. — DIE ORGANE DER SELBSTVERWALTUNG. — MITWIRKUNG DER VERSICHERTEN UND DEREN ARBEITGEBER 
Hauptversammlung 
Vorstar * 
Staat 
Ver- | Arbeit- 
sicherte geber 
(3) 
Ver- | Arbeit- 
sicherte geber 
(5) 
) 
2) 
(4) _ 
BELGIEN (Seeleute) : 
Hilfs- u. Türsorzeckasse| 
BULGARIEN. 2... 
CHILE 
Ortskassen . .... | — | 
Vereinskrankenkassen .! 100 v, H. 
U: 
100 v. H. 
DEUTSCHLAND (RVO) 
Ortskrankenkassen . 
Betriebskrankenkassen 
Innungskrankenkassen ‚| 
Ersatzkassen . . . .. 
(Knappschaftliche Versi- 
cherung) : 
Bezirksknappschaften 
Hs 1s “Is 
2; Ma Ma 
Us 2% Us 
100 v. H. — 100 v.H. 
/s 
Is 
ln 
ESTLAND 
Berufliche Kassen. . 
‘100 v.H. | — | 100%. m. | 
TE 
FRANKREICH 
Elsass-Lothringen 
Ortskassen . . .. . “gs 
3etriebskassen . ... Ye 
Innungskassen . . .. 2 | 
Vereinskassen. . . . .'100v.H. 
Bergleute : 
Besondere Krankenkas-' 
SCH bh k kA WG 
Seeleute : 
Fürsorgekasse für fran-! 
zösische Seeleute . . 
Us 
Ys 
73 
2 
7/8 | 
100 v. H. 
/a 
Ms 
r 
GRIECHENLAND 
Betriebspensionskassen 
Bergbaunensionskassen 
JROSSBRITANNIEN und 
NORDIRLAND 
Vereinskassen., . . 
Retriehskassen 
100 v. H. 
100 v.H. — 
wenigstens | höchstens 
: Y 
RISCHER FREISTAAT 
Vereinskassen. . ... 
Betriebskassen . . .. 
Graischaftskassen . . 
100 v.H. | 100 v. H. — 
Y En | höchstens 
3% % 
wenigstens 
[TALITEN (neue Provinzen) 
Bezirkskassen. - . - 
JAPAN 
Betriebskassen . . . 
Versicherungsämter 
LETTLAND 
Retriehskassen . .. 100 v.H. 
100 v.H. 
| Überwachungsausschuss 
'Behörden- Ver- Arbeit- |Behörden- 
‚ vertreter | sicherte geber - vertreter 
6 _ | mn (8) 
100 v. H. 
100 v. H. 
höchstens 
” 
1060 v.H 
"Bemerkungen 
(10) 
Der Ausschuss der Seekasse 
besteht aus Verwaltungsbeamten 
der Marine, aus Reedern, Hoch- 
seekapitänen, Schiffsmaklern und 
Grosskaufleuten der Hafenplätze, 
Die Versicherung wird durch- 
geführt vom Ministerium für 
Handel, Industrie und Arbeit und 
seinen örtlichen Organen, 
Reichsversicherung. (Innungs- 
krankenkassen) : 
Versicherte und Arbeitgeber 
wählen je die Hälfte der Vertreter, 
wenn die Beiträge zu gleichen 
Teilen getragen werden. . 
Knappschaftsversicherung : Die 
Angestellten müssen wenigstens 
3 Vertreter in der Hauptver- 
‚ammlung der _Bezirksknapp- 
„haftskasse hahen 
Die Hauptversammlung besteht 
aus Delegierten, wenn die Kasse 
mehr als 300 Versicherte zählt. 
Die Arbeitgeber können sich im 
Überwachungsausschuss vertre- 
‘ar Inssan 
Elsass-Lothringen, (Innungs- 
krankenkassen): Versicherte und 
Arbeitgeber wählen je die Hälfte 
der Vertreter, wenn die Beiträge 
zu gleichen Teilen getragen wer- 
den, 
Seemannsversicherung : Der Ver- 
waltungsrat der Fürsorgekasse 
besteht aus 10 Vertretern der 
Reeder, 2 Senatoren, 2 Abgeord- 
neten, 2 Delegierten des Obersten 
Rats für Invalidenanstalten, ei- 
nem Staatsrat, einem Rat des 
Rechnungshofs, dem Direktor des 
Handelsmarineamts und dem Ver- 
walter der Invalidenanstal" 
Grafschaftskassen. Ein Teil der 
Ausschussmitglieder (gewöhnlich 
%) wird vom Grafschaftsrat 
ernannt. 
Die Versicherungsämter werden 
von den Staatsbehörden ver- 
waltet. 
Die Hauptversammlung be- 
steht aus Delegierten, wenn die 
Kasse mehr als 300 Mitglieder 
zählt. Die Arbeitgeber haben An- 
spruch auf Vertretung im Über 
an hiHhnca aan 
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