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Bei der Gliederung der »Ausgabearten« ist zu unterscheiden zwischen der Einkommensbeans pruchung
und der Einkommensverschiebung durch die öffentlichen Körperschaften, Diese Unterscheidung sei
an einem Beispiel erläutert, während für alle Einzelheiten auf die späteren Ausführungen (vgl. S. 36 ff. und
S. 429 ff.) verwiesen werden muß, Zur Erfüllung seiner Zwecke beansprucht der Staat Arbeitskräfte
und Sachgüter, die er im Rahmen der Behördenorganisation in seinen Dienst stellt, Da nun Privat-
wirtschaft und öffentliche Wirtschaft auf den gleichen Fonds von Produktivmitteln angewiesen sind,
werden der privaten Verwendung im gleichen Ausmaß Produktionsmöglichkeiten entzogen, wie der Staat
und die anderen öffentlichen Körperschaften Produktivkräfte in ihren Dienst stellen, d. h. Einkommen
verwenden, Damit ist aber noch nicht gesagt, daß jede derartige öffentliche Einkommensbeanspruchung
auch eine »Belastung« der Privatwirtschaft darstellt. Viele Aufgaben nehmen die öffentlichen Körper-
schaften der Privatwirtschaft ab, und zwar in den einzelnen Ländern in ganz verschiedenem Ausmaße.
Auch hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß ein Teil dieser Staatstätigkeit mittelbar oder unmittelbar
der Privatwirtschaft förderlich ist, und daß insofern eine »Belastung« vielfach nur anfänglich und
scheinbar vorliegt,
Neben der öffentlichen Einkommensbeanspruchung steht die öffentliche Einkommensverschiebung.
Hier entzieht der Staat der Privatwirtschaft Mittel, etwa in Form von Steuern, aber nicht, um nun mit
diesen Mitteln selber Produktivkräfte in öffentlichen Dienst zu stellen, sondern um die Kaufkraft auf
andere Staatsbürger zu übertragen, Als Beispiel seien hier die sozialen Unterstützungen oder etwa die
inländischen Zinszahlungen für öffentliche Konsumtivkredite genannt. Unter öffentlichen Konsumtiv-
krediten werden hierbei solche Anleihen verstanden, deren Verzinsung und Amnortisation nicht aus
Erträgen stammt, die unmittelbar durch die betreffenden Kapitalaufwendungen selbst erschlossen sind,
sondern die aus Steuermitteln und anderen öffentlichen Einnahmequellen verzinst und amortisiert werden
müssen, Das wichtigste Beispiel bieten hierfür die zur Kriegführung aufgenommenen Anleihen. Bei Het
diesen öffentlichen Zinszahlungen und bei den Unterstützungen wird den die Steuer zahlenden Staats-
bürgern die Kaufkraft entzogen, die nunmehr von den Empfängern der Zahlungen ausgeübt werden kann.
Die volkswirtschaftlichen Wirkungen einer solchen Einkommensverschiebung sind nun völlig andere als
bei der oben dargestellten öffentlichen Einkommensbeanspruchung. Der Staat selbst beansprucht hierbei
keine Produktivkräfte. Trotzdem ist auch eine derartige Einkommensverschiebung nicht ohne jede volks-
wirtschaftliche Bedeutung, Jede Änderung der Verteilung führt zunächst in der Übergangszeit zu
Reibungsverlusten, da die Produktion sich auf veränderte Absatzverhältnisse einstellen muß; sie wirkt
aber unter bestimmten Umständen auch auf das Angebot an Arbeitskräften und auf diesem Wege auf
die Produktion ein, wenn die Empfänger der Zahlungen der Notwendigkeit eines Erwerbs aus eigener
Berufstätigkeit enthoben werden. Ebenso üben auch die Steuererhebungen, die zur Bewirkung der
Einkommensverschiebungen erforderlich sind, störende Wirkungen auf den Produktionsprozeß aus,
Andererseits können solche. Einkommensverschiebungen ebenso wie die eigentlichen öffentlichen Ver-
waltungsleistungen auch eine den Produktionsprozeß auf die Dauer fördernde Wirkung haben.
Die Einkommensverschiebung kann sich also nur in begrenztem Ausmaß als »Belastung« der Privat-
wirtschaft auswirken. Hierbei handelt es sich. nach dem Gesagten um völlig andere Zusammenhänge
wie bei der Einkommensbeanspruchung. Wenn die Struktur der öffentlichen Ausgaben unter
diesen Gesichtspunkten beträchtliche Unterschiede aufweist, ist ein Vergleich der
Gesamtausgaben oder — was das gleiche ist — der Gesamteinnahmen oder der Steuern als
Maßstab der finanziellen Belastung unmöglich.
Hieraus ergibt sich, daß die Ergebnisse dieser Arbeit noch nicht unmittelbar einen internationalen
Finanzbelastungsvergleich ermöglichen. Es wird lediglich festgestellt, in welchem Ausmaße der Staat
Produktivkräfte beansprucht, und in: welchem Ausmaß Einkommen oder Vermögen durch den Staat
innerhalb der Staatsbürger verschoben werden, bzw. welche Beträge (z. B. für den Schuldendienst) an
das Ausland übertragen werden, Andrerseits wird festgestellt, zu welchen Zwecken die öffentliche
Einkommensbeanspruchung stattfindet. Hierdurch werden die Unterlagen gegeben, ohne die ein Urteil
über die »Belastung« nicht gebildet werden kann, denn die Frage nach der Belastung‘ kann mit statisti-
schen Methoden?) unmittelbar nicht beantwortet werden, wenn man unter der Belastung der Privatwirt-
schaft durch die öffentliche Wirtschaft das Ausmaß versteht, in dem der Staat bzw, die anderen öffent-
lichen Körperschaften Produktivkräfte zu solchen Zwecken ansetzen, die von der privaten Wirtschaft
selbst nicht für diese Zwecke verwendet worden wären. Dieser Belastungsbegriff unterscheidet sich
allerdings nicht unwesentlich von den Vorstellungen, mit. denen in der Diskussion dieses Problems
vielfach gearbeitet worden ist. Es wurde nämlich unter der Belastung‘ meist einfach der Betrag ver-
1 iti ; olz stelit diese Untersuchung auf dem Standpunkt, daß mit dem
WDeLOn- der et ilstiseken KETTE Ar Delnln lm, D nicht ein Zweifel im Sinne der international vergleichenden
Finanzstatistik verbunden zu sein braucht,