französische Budgetentwurf für 1914 ist wegen des Kriegsbeginns nicht zur Durchführung gelangt, doch
kann seine Verarbeitung trotzdem gerechtfertigt werden, da er den Verhältnissen bei Kriegsbeginn (Ein-
führung der dreijährigen Dienstzeit!) am besten entspricht. Für die Nachkriegszeit wurden bei Großbritan-
nien und Italien die Etats für 1925/26, bei Frankreich und Belgien diejenigen für 1925 bearbeitet. In der
Darstellung und in den Übersichten wurden die soeben erwähnten der Aufarbeitung zugrunde gelegten Etats
meist nur mit »Vorkriegsetat« bzw. »Nachkriegsetat« bezeichnet.
Die Gegenüberstellung der Ziffern nur eines Vorkriegsjahres und nur eines Nachkriegsjahres setzt vor-
aus, daß die herausgegriffene Zeitspanne eine relativ normale Periode der finanziellen Entwicklung dar-
stellt. Reformen, Umgestaltungen, politische und andere Einflüsse können jedoch vorübergehend eine
anormale Gestaltung des Staatsbedarfes zur Folge haben. In dem Überblick über die Finanzentwicklung
der vier Vergleichsländer (vgl. Zweiten Teil, S. 41ff.) wird daher untersucht, inwieweit die betrachteten Etat-
jahre sich dem normalen Verlauf der Finanzentwicklung der Vorkriegszeit einerseits, der Nachkriegszeit
anderseits einordnen oder von ihm abweichen.
Für einen vollständigen Finanzvergleich ist nicht nur die Bearbeitung der Staatsfinanzen, sondern auch
diejenige der Kommunalfinanzen eine unerläßliche Voraussetzung. Bei den letzteren ist jedoch die Beschaffung
der notwendigen Quellen zunächst. noch auf so große Schwierigkeiten gestoßen, daß sich bisher eine wirk-
lich vergleichbare und erschöpfende Bearbeitung als unmöglich erwies. Die noch unvollständigen Ergeb-
nisse, die aus den lückenhaften Quellen bisher gewonnen werden konnten, werden in dem Ersten Kapitel
des Anhangs (S. 483 ff.) zusammengestellt.
Neben den Budgets als den eigentlichen Quellen der Bearbeitung mußte zur Erklärung der einzelnen
Etatposten die wissenschaftliche Literatur herangezogen werden. Die verwendete Literatur wird für jeden
Abschnitt angegeben!), Auch hier werden sich Lücken zeigen, die auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten
der Literaturbeschaffung zurückzuführen sind.
b. Schwierigkeiten infolge der uneinheitlichen Beschaffenheit der Quellen.
Es ist immer wieder auf die Schwierigkeiten hingewiesen worden, die einer vergleichenden Bearbeitung
der Staatsbudgets infolge der grundsätzlichen Verschiedenheit ihres Aufbaues entgegenstehen, Das Haupt-
gewicht dieser Bearbeitung liegt in.dem Versuche, diese Abweichungen der Budgetgestaltung
soweit als irgend möglich zu überwinden. Es wird (vgl. das Zweite Kapitel dieses Teiles, S. 14 ff.) im
einzelnen darzulegen sein, worin die Unterschiede in der Aufstellung der Budgets bestehen, und nach welchen
Grundsätzen versucht wurde, durch die Aufarbeitung nach einheitlichem Schema und einheitlichen Richt-
linien wenigstens einen Teil dieser Verschiedenheiten auszuschalten. Bei der vielfach sehr unvollkommenen
Untergliederung der Budgetposten und bei der dem ausländischen Bearbeiter oft fehlenden Kenntnis aller
Einzelheiten der betreffenden Verwaltungsorganisation konnte dieser Versuch nur innerhalb gewisser Gren-
zen gelingen. Vielfach mußte die mangelhafte Untergliederung der Etats durch Schätzungen ergänzt wer-
den, worauf im einzelnen jeweils textlich hingewiesen wird,
c. In den Finanztatsachen selbst begründete Schwierigkeiten.
Ernster als die technischen Schwierigkeiten der Materialbeschaffung und der einheitlichen Aufarbeitung
der Budgets sind die Hindernisse, die dem internationalen Finanzvergleich aus den Finanztatsachen selbst
erwachsen. Sie können auch durch Benutzung bester Quellen und durch Berücksichtigung weiterer In-
formationen nicht beseitigt werden. Ein Finanzvergleich kann ohne weiteres immer nur Zwi-
schen Ländern geführt werden, in denen die Abgrenzung zwischen öffentlicher und
privater Tätigkeit annähernd gleichartig ist. Wenn hingegen Aufgaben im einen Lande der
Privatinitiative überlassen sind, die im anderen Lande zur Kompetenz der Staatsverwaltung gehören, so
führt eine Gegenüberstellung allein der öffentlichen Aufwendungen für die betreffenden Zwecke zu un-
vergleichbaren Ergebnissen, Die vorliegende Bearbeitung konnte sich angesichts der Unvollständigkeit der
erforderlichen Unterlagen nicht die Aufgabe stellen, diese Unterschiede ziffernmäßig auszuschalten; sie
versucht vielmehr lediglich, auf diese Abweichungen in der staatlichen Organisation und auf das Ausmaß
der durch sie bedingten Störung der Vergleichbarkeit hinzuweisen (vgl. besonders z, B. die Darstellung der
sozialen Aufgaben [S. 294 ff.] und des Bildungswesens [S. 253 ff.]).
Eine ähnliche Schwierigkeit ergibt sich aus der unterschiedlichen Aufgabenteilung zwischen den ver-
schiedenen öffentlichen Körperschaften, vor allem zwischen Staat und Kommunen, Die oben N
Unmöglichkeit, erschöpfende Unterlagen über die Kommunalfinanzen zu erhalten, wäre für den Verglei
nur dann unschädlich, wenn das Verhältnis zwischen Staat und Kommunen in den bearbeiteten Ländern
*) Vgl. Literatur.
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