Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Der  Inhalt  Ser  flmtsartikel  unS  öer  GesellenorSnung  bietet  Sem
aufmerksamen  Leser  eine  Zülle  von  Selehrenüem.  Eie  gewähren
einen  Einblick  in  Sie  Samals  herrschenSen  Sitten  un-  Gebräuche,
welche  heute  manchem  unverstänülich,  vielleicht  lächerlich  erscheinen
unö  öoch  einen  tiefen,  schönen  Sinn  voll  ernster  Mahnung  zur  Zucht
unö  Sitte  enthalten.
(Selbstverwaltung  unö  Gerichtsbarkeit.
Das  Timt  hatte  als  Vorsteher  zwei  Merleute,  Sie  auf  Lebenszeit
gewählt  waren  unS  stch  alljährlich  wechselseitig  im  Vorsitz  ablösten.
Sie  waren  vom  Morgensprachsherrn  Surch  hanSfchlag  auf  ihr  fimt
verpflichtet  un-  waren  als  solche  Sie  verantwortliche  Obrigkeit  Se»
Amts.  Sie  hatten  Sie  öerufung  Ser  Versammlungen,  Sen  Vorsitz
unS  Sas  §rie-ensgebot,  sowie  Sie  Einziehung  Ser  Seiträge  unS  Ser
Strafen  wahrzunehmen;  sie  richteten  in  strittigen  Sachen  allein  oöer
mit  SenAmtsbrüöern  unö  hatten  Sie  Pflicht,  für  Sieftufrechterhaltung
öer  Statuten  zu  sorgen.  SilSeten  üieAimmerleute  ein  Timt,  so  mußte
es  ihnen  auch  freistehen,  Zusammenkünfte  abzuhalten.  Diese  fanSen
alljährlich  Fastnacht,Ostern,Johannis  unS  Michaelis  statt.  In  ihnen
warü  über  Sie  Imtsangelegenheiten  beraten  un-  eine  gewisse  Gerichtsbarkeit ­
  über  leichte  vergehen  geübt.  Diese  Versammlungen
wuröen  mit  Feierlichkeit  unö  einem  gewissen  Zeremoniell  eröffnet
unö  abgehalten.  Die  LaSe  als  Wahrzeichen  Ser  Zunft,  enthielt
Sas  Archiv,  Sie  Kasse  unS  Sie  Siegel  öes  Amts.  Sie  wuröe  auf
Sen  Tisch  gestellt,  unü  Ser  wortführenSe  Mermann  klopfte  üreimal
auf  unö  gebot  imUamen  Ser  Herren  l-.h.  SesNats,  welche  ihn  in
seinem  Amte  bestätigt  hatten)  FrieSen.  Das  Geöffnetsein  Ser  LaSe
war  Sas  Zeichen  Ser  feierlichen  Versammlung,  Sas  Gesetz  war  Sann
gleichsam  persönlich  gegenwärtig  un-  forSerte  Achtung.  Um  arge
Exzesse  zu  verhüten,  war  streng  verboten,  mit  Waffen  in  Ser  Versammlung ­
  zu  erscheinen.  Der  jüngste  Meister  mußte  solche  Sen
Amtsbrüüern  abforöern  un-  wuröe,  falls  er  nachlässig  Sarin  befunSen
  wur-e,  in  Strafe  genommen.  Ieüe  ungebührliche  Störung
-es  vorsitzenöen,  fei  es  mit  Worten  oöer  Werken,  war  streng  verboten.
Alljährlich  Martini  fanS  auf  Sem  großen  Nathausfaale  unter
Vorsitz  -es  sog.  Morgensprachsherren,  eines  RatsmitglieSes,  Sie
Morgensprache  statt.
            
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